Muss ich eine Mahnung per E-Mail bezahlen, die nach der zu späten Zahlung eingegangen ist?

10 Antworten

das hat sich überschnitten, die versuchen es, Bestand hat es jedenfalls nicht. ich würde nicht zahlen.

aber steht da nicht auch drin, " sollten sie die Rechnung bezahlt haben, sehen sie die Mahnung als gegenstandslos an" ?

ich würde die nicht mehr zahlen, antworte auf die email, das du die Rechnung bezahlt hast

Die Mahnung sagt doch sogar, dass die Zahlung schon bei denen eingegangen ist, das sieht mir sehr nach Abzocke aus.

@Chaosbrother

Das sehe ich genau so, bei dieser Rechnung wird ja der Eingang der 16,95 sogar bestätigt.

Mahngebühren von 4,95 € sind nicht statthaft.

Die verzugsbegründende Mahnung hat kostenfrei zu erfolgen. Jede weitere darf maximal 2,50 € kosten (gilt auch nur für Briefe, eine elektronische Mahnung verursacht keine Kosten), bzw. diese 2,50 € wären maximal durchsetzbar.

Ich übersetze Kevin mal: Nüscht kriegen sie. :-)

Du hast dich mit Inklasso in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass fristgerecht gezahlt wurde. Du solltest nochmals schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Inkassodienst mitteilen, dass du keine rechtliche Grundlage für deren Forderung erkennen kannst und deshalb diese nicht zahlen wirst. Eine Kopie des Beleges beifügen.Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass du dann Ruhe hast und keine Klage erhoben wird.

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Inkassos sind hier doch noch gar nicht tätig.

@mepeisen

Mein Kommentar bezog sich auf die Antwort von Alexander 234 und nicht die Frage des Fragestellers. Hatte sie versehentlich bei diesem platziert, ging aber nicht zu ändern (löschen).

@albatros

ok, das ergibt dann überraschenderweise einen tieferen Sinn :-)

Hast Du denn jemals von denen, bevor Du die Überweisung gemacht hast, ein Mahnschreiben erhalten?

Wenn Du das Geld überwiesen hast und dann erst ein Mahnschreiben per Mal erhalten hast, würde ich das nicht zahlen. lg Lilo