Rechnung zu spät bezahlt, muss Inkasso bezahlt werden?

5 Antworten

Im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistern wie Klarna, als geschäftserfahrene Gläubiger im Massengeschäft, sind Inkassokosten kein durchsetzbarer Verzugsschaden und mit 0,- € von dir zu bezahlen.

Der 4.11. stand wo bzw ergibt sich woraus? Wenn das nur irgendwo auf einer Rechnung stand, löst das keinen Verzug aus. Dann ist die Argumentation einfach.

Ansonsten ist wichtig, wann genau du überwiesen hast. Das Geld geht einen Werktag später ein. Wenn du beispielsweise am 6.11. bezahlt hast (Samstag) ging das Geld spätestens Dienstag Früh (8.11.) dort ein. Egal was die so behaupten.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht im Original und mangels Verzug zurück. Ich diskutiere nicht und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Nein! 

Inkassogebuehren sind im zusammenhang mit einem onlinebezahldienst wie klarna nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels erfogsaussichten nicht expl eingeklagt. 

Kein einziger nachweis in den grossen urteilsdatenbanken das dies jemals versucht wurde. 

Brauchst Du links zur rechtsprechung oder formulierungshilfe noch mal bescheid sagen



raniobjun 
Fragesteller
 24.11.2016, 16:01

Die Links würden mich sehr interessieren!

EXInkassoMA  24.11.2016, 16:07
@raniobjun

Ich poste heute abend was. 

Schreib ihnen, dass Du bereits bezahlt hast. Dann wartest Du ab.

Möglicherweise ist der Betrag bei denen am 18. noch nicht gutgeschrieben gewesen.

Im Normalfall sollten sie mit Deiner Zahlung zufrieden sein.

raniobjun 
Fragesteller
 24.11.2016, 15:30

Da war ja das Wochenende dazwischen... Aber ich habe ja noch die Quittung zu welchem Zeitpunkt ich das Geld überwiesen habe..

OhNobody  24.11.2016, 15:37
@raniobjun

Die Quittung heb Dir gut auf. In der Regel sind die zufrieden, wenn sie ihr Geld haben.

Meiner Meinung nach sollte zuvor ein Mahnschreiben an Dich gegangen sein.

Die ATRIGA hat im Internet folgendes Angebot gemacht (gegoogelt):

"Es steht dem Schuldner allerdings jederzeit frei, unmittelbar Kontakt zu unserem Unternehmen aufzunehmen. Gerne telefonisch unter 061033746900 oder per E-Mail an inkasso (at) atriga (Punkt) com."

Das könntest Du versuchen. Ich würde E-Mail bevorzugen.

SiViHa72  24.11.2016, 15:31

nein, denn das Zahlungsziel wurde weit überschritten.

Die haben die Forderung mittlerweile an das Inkasso verkauft, dementsprechend machen die da gar nichts mehr.


Und die Quittung sagt: zu spät.

mepeisen  24.11.2016, 15:54
@SiViHa72

Die haben die Forderung mittlerweile an das Inkasso verkauft,

Quatsch. Wenns verkauft wäre, würde das Inkasso in eigenem Namen fordern. Dann wäre es schlichtweg verboten, Inkassogebühren zu fordern.

EXInkassoMA  24.11.2016, 16:03
@SiViHa72

Die haben nix verkauft ,lediglich der Forderungseinzug wurde an die inkassobude abgetreten. 


kevin1905  24.11.2016, 17:11
@SiViHa72

Ein Verkauf ist dem Schuldner durch Vorlage einer Abtretungsurkunde (§ 410 BGB) zu beweisen.

Bis dahin kann schuldbefreiend an den Ursprungsgläubiger bezahlt werden.

Wenn ein Inkassobüro eine Forderung aufkauft, handelt es in eigener Sache. Es ebringt keine Rechtsdienstleistung mehr und kann folglich auch keine Gebühren verlangen (nur die Zinsen würden weiterlaufen).

Ja, denn Du hast nicht fristgerecht gezahlt. Dass Du dann doch zahlst und sich die Meldung des Inkasso und Deine Zahlung überschneiden, ändert daran nichts. Du warst leider zu schlürig und hast die Frist nicht eingehalten.

Wenn Dein Zug um 17.01 abfährt, Du um 17.10 am Bahnsteig stehst.. dann hast Du trotzdem verpasst.

mepeisen  24.11.2016, 15:59

Alles ganz nett, aber das ist weder Grund, ein Inkasso einzuschalten noch Grund, die Inkassogebühren zu verlangen. Ob hier Verzug vorliegt, kann zudem ebenfalls bestritten werden.