Zahlung der KFZ Versicherung versäumt. Sind Mahnkosten berechtigt?

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VVG § 39 Zahlungsverzug mit Folgeprämie

(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung genügt eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift. Dabei sind die Rechtsfolgen anzugeben, die nach den Absätzen 2, 3 mit dem Ablauf der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung, die ohne Beachtung dieser Vorschriften erfolgt, ist unwirksam.

Andice  05.02.2011, 23:06

Wir haben übrigens ein neues VVG. Sprich, es ist mittlerweile §38.

drhouse69  08.02.2011, 15:09
@Andice

ich weiß musste ich aus schon lernen^^. aber ich dachte der Inhalt ist in dem Fall wichtiger, da er in diesem Fall gleich geblieben ist.

Der Zahlungstermin für deine KFZ-Versicherung ist dir doch bekannt. Der muss überhaupt nicht angemahnt werden. Der Versicherer könnte auch gleich die Kündigung aussprechen. Das wird er auch tun, wenn das wiederholt vorkommt.

Weil Ich kein Freund davon bin,alles abbuchen zu lassen. So ein bißchen möchte ich das noch selber in der Hand haben,wer wieviel von meinem Geld bekommt. Aber so wie in diesem Fall sollte es dann doch nicht sein. Ich war bisher eigentlich der Meinung,das erst eine schriftliche Erinnerung geschickt werden muß,bevor eine Mahngebühr erhoben werden kann.

blitzbube  04.02.2011, 10:43

Offensichtlich hast du das "bißchen" nicht im Griff. Warum sollen für diese Mehrkosten alle anderen Kunden aufkommen? Schließlich hat die Versicherung dir schon eine Rechnung geschickt, in der drin steht, was du bezahlen mußt.

Ich denke das ist berechtigt. Und warum läßt Du nicht abbuchen?