Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich eine Gewerbeimmobilie mieten möchte?

6 Antworten

Das wird vom Vertrag abhängen. Wenn dort steht: Nur an Gewerbetreibende - dann ist das ja klar. Vielleicht gibt es auch Nutzungsauflagen. Sonst könnte sich jeder ein Häuschen in ein Gewerbegebiet setzen. Oftmals hat das auch mit der Steuer zu tun. Handelt es sich aber um eine alte Scheune ohne Nutzungsbindung, kannst du fast machen was du willst - jedenfalls das, was du als Hausmieter dürftest. Lärmbelästigung, Umweltbelastung etc sind andere Aspekte, auf die deine Frage wohl nicht abzielt.

Das ist eine Sache zwischen dem Vermieter und dir. Gibt es von ihm aus keine andere Möglichkeit als die für einen Gewerbemietvertrag, so könntest du die Werkstatt auch nur als Gewerbetreibender anmieten. Vermietet er das Objekt allerdings auch privat mit einem normalen Mietvertrag, so könntest du es mieten. Halte ich allerdings für eher unwahrscheinlich, dass er das macht...jedenfalls solltest du kein Gewerbe anmelden, wenn du nicht vorhast, eines zu betreiben. LG

Die Gewerbeanmeldung ändert nichts an deiner Rechtsstellung und hat keine Bedeutung auf das Verhältnis zwischen dir und dem Vermieter. Wenn du erst anmietest und die Werkstatt in Ruhe vorbereiten willst, dann ist es ganz normal, dass du noch kein Gewerbe angemeldet hast. Das wäre ja auch eine falsche Anmeldung (Bußgeldtatbestand).

Und wenn du das Gewerbe als Einzelunternehmer betrieben willst, gibt es auch keinen juristischen Unterschied zwischen dir und der Firma....

Ergebnis: Klares Nein.

Die Immobilienanmietung ist die eine Sache, die Ausübung des Gewerbes eine andere. Die Anmietung einer Gewerbeimmobilie hat nicht zur Bedingung, ein Gewerbe anmelden zu müssen. Man kann ja auch seine Hobbys darin machen.

Florette 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 11:48

Das hieße also ganz klar "nein", oder? Ich brauche keinen Wisch, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe um privat eine Werkstatt mit einem Gewerbemietvertrag abzuschließen, richtig?

LonoMisa  16.03.2012, 12:03
@Florette

Richtig, wenn es dem Vermieter egal ist, was du da treibst.

Nein! Ein Gewerbe melden Sie nur dann an, wenn Sie gewerblich tätig werden möchten!