Muss Heilpraktikerin Gewerbe anmelden wenn bei Medikationsbestellung Provision anfällt?

5 Antworten

Liebe Jule, da die Medikamente ja nicht direkt von Dir in der Praxis verabreicht werden und damit in direkter Weise einem therapeutischen Zweck dienen, bist Du tatsächlich verpflichtet, hierfür ein Gewerbe anzumelden! Das gilt ebenso für eventuell abgegebene Krätermischungen (TCM) oder auch für Tee und alle möglichen anderen Heil-und Hilfsmittel... Lediglich die direkte Verabreichung (Einmalgabe hom. Mittel, Injektion, Infusion) bleibt von dieser Regelung unberührt. Wenn Du also allem Ärger aus dem Weg gehen willst, solltest du Dich um eine Gewerbeanmeldung kümmern. Ich hoffe ich konnte Dir helfen! Viel Glück und Erfolg!!!

Man kann den Bereich Freiberufliche Tätigkeit (Heilpraktiker) und Gewerbe (Vermittlun/Provisionen) auch getrennt behandeln, also das Gw. nur für Vermittlungstätigkeiten u. ä. anmelden. Steuerberater befragen ein halbstündiges Gespräch vereinbaren, vorher Kosten erfragen)

Da die Umsatzsteuer an der Person 'hängt', müssen entweder Beide (freiberufliche Tätigkeit und Gw.) als Kleinunternehmen geführt werden, oder es muss bei Beiden auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet werden.

Ich rate Dir und allen anderen Anfängern sich dem VFP oder einem anderen Berufsverband anzuschließen damit Du immer auf den neuesten Stand bis was Gesetzte und andere Infos angeht. Da spart man sich so manchen Besuch beim Anwalt der dann doch nicht so genau in der Materieist.

Wenn ich als Kassenarzt 20% Provision für die verordneten Medikamente einer bestimmten Firma bekäme, wäre ich auch absolut überzeugt von dieser Herstellerfirma und mittlerweile entweder ziemlich wohlhabend oder ziemlich inhaftiert ...

Aufgrund solcher Provisionszahlungen, denen ja ein Vertrag zugrunde liegt, musst du nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern wirst u.U. sogar gewerbesteuerpflichtig. Nähreres kann dir dein Steuerberater sagen.

"20% Provision"

Die Pharmafirmen (egal welche) haben halt immer noch recht viel Geld übrig.

..

"oder ziemlich inhaftiert ..."

Wieso denn das?

..

"u.U. sogar gewerbesteuerpflichtig."

Dazu müsste aber der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) über 24.500 € liegen.

Solange der Gewinn ordentlich für das Finanzamt ermittelt wird, bedeutet die nicht-Anmeldung eines Gewerbes lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

@JoWaKu

Die Pharmafirmen (egal welche) haben halt immer noch recht viel Geld übrig.

Nein, nicht egal welche, sondern die, die ohne Wirksamkeit teure Produkte mit mehreren 1000 % Gewinn auf den Markt bringen, wie z.B. die Hersteller von Homöopathika. Nur solche Firmen können sich Provisionen von 20% leisten.

Solche "Provisionen" gelten im Arztrecht als Bestechung und werden ensprechend geahndet. Für medizinische Laien, wie sog. Heilpraktiker gilt dies aber leider nicht.