Muss man vor Gewerbe Anmeldung seinem Arbeitgeber von seinem Vorhaben Bescheid geben oder um Erlaubnis fragen?

3 Antworten

In deinem Arbeitsvertrag steht es doch. Deine gewerbliche Tätigkeit ist auch eine Tätigkeit.

Ja danke. Ist anzumelden, auch die genaue Arbeitstätigkeit?

@nachfrager1

Das kann ich nicht beurteilen. Aber ih vermute mal: Wenn der Arbeitgeber später dann herausfindet, dass du ihm wesentliche Sachen verheimlicht hast, dann könnte das schon negative Konsequenzen haben.

@MitFrage

Ist eigentlich nichts schlimmes. Ich lektoriere Hausarbeiten und gebe Hypnosen an Studenten und Schüler mit Lernproblemen.

@MitFrage

Danke dir für deine Antworten! Hat mit sehr geholfen.

@nachfrager1

Wenn das eine ganz andere Branche ist als bei deinem Hauptjob und dein Gewerbe die Leistungen/Kapazitäten im Hauptjob nicht negativ beeinflusst, könnte ich mir vorstellen, dass der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

@MitFrage

Ja ist komplett was anderes. Übersteigt auch nicht meine Arbeitszeit. Na gut dann frage ich ihn mal. Aber nicht unbedingt am ersten Arbeitstag 😅 fange dort neu an. Glaube das könnte seltsam rüber kommen und auch für die Kollegen im Büro.

Da musst du in deinen Arbeitsvertrag schauen. Es kann sein, dass jede Nebentätigkeit angezeigt werden muss. Auf keinen Fall, darfst du deinem Arbeitgeber Konkurrenz bieten.

Vielen Dank, nein eine Konkurrenz kommt nicht vor. Muss eine genaue Beschreibung meiner Tätigkeit erfolgen?

@nachfrager1

Wie gesagt, das steht in deinem Vertrag.

Nein, musst du nicht