Muss ich die Rechnung vom Nachbarn zahlen!?

10 Antworten

Das hört sich nach Gemeinschaftseigentum an.

Haben wir auch , aber wir haften nicht für Schäden was beim Nachbarn Auftritt , sondern  nur was das Gemeinschaftsgrundstück betrifft.

Jeder ist selbst für sein Haus verantwortlich was Schäden etc. betrifft.

So ist das auch normalerweise.Find das auch sehr merkwürdig das ihr da was zahlen sollt.

Es sei denn es steht irgendwo geregelt das man für die Schäden des Nachbarn bei Gemeinschaftseigentum auch mit haftet.

Wäre aber sehr ungewöhnlich

Das kommt auf die Führung der Abwasserleitung an, wenn Du einen direkten Kanalanschluss hast, dann kann man Dich nicht belasten-

Du hast die Zusage gemacht die Rechnung anteilig zu bezahlen. Tu das jetzt auch.

Ob ihr zahlen müsst oder nicht, hängt von dem Vertrag bzgl. eines hier eventuell vorliegenden Gemeinschaftseigentums ab. Sollte in diesem Vertrag geregelt sein, dass ihr für Schäden des Nachbarn anteilig zahlen müsst, so haftet ihr für diesen. Steht dies allerdings nirgendswo, so seid ihr zu keinerlei Zahlung verpflichtet.

Zuerst musst du dich über die Eigentumsverhältnisse informieren. Aus deinen Angaben kann der Leser darauf nicht schließen. Es kann bei drei Häusern sogenanntes Gemeinschaftseigentum geben, das von allen Eigentümern gemeinsam unterhalten wird.

Wenn die Verstopfung in einem Rohrstück war, das zum  Gemeinschaftseigentum gehört, dann müsst ihr anteilig zahlen.

Ansonsten nicht bzw. nur anteilig die Arbeiten, die an eurem Eigentum oder am Gemeinschaftseigentum durchgeführt wurden.