Müssen wir das Schloss bezahlen?

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Mußtet ihr auch den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Sicher nicht! Denn würde man das bei jedem Fehlalarm von den betreffenden Haus-/Wohnungsbesitzern verlangen, würde die Tendenz entstehen, dass man die Feuerwehr möglichst gar nicht ruft bzw. im wirklichen Notfall dann viel zu spät.

Gleiches gilt dann auch für das Schloss. Und zwar auch aus folgendem Grund:

Für Einbau, Wartung und Funktionsprüfung der Rauchmelder ist der Vermieter zuständig. Er hat bei der Auswahl der Geräte auf entsprechende Qualität zu achten und letztlich sind es also die Geräte des Mieters, die den Fehlalarm - aus welchem Grund auch immer hervorgerufen - zu vertreten haben.

Jedesmal also, wenn ein Fehlalarm "seiner" Geräte zu einem Feuerwehreinsatz führt, muss er letztlich die finanziellen Folgen durch Schäden am Gebäude (Schloss gehört dazu) selbst tragen.

Er sollte auch mal die andere Seite bedenken: Angenommen, es wäre kein Fehlalarm gewesen und es hätte tatsächlich in der Wohnung gebrannt, würde ihm das mit dem Schloss überhaupt nichts ausmachen, wenn durch den Einsatz ein weit größerer Schaden vermieden worden wäre.

ImStillawakeYes 
Fragesteller
 27.04.2016, 14:44

Genau so habe ich mir das eigentlich auch gedacht! Vom logischen Aspekt her müsste er doch die Verantwortung tragen... Ich weiß aber nicht hundert prozent ob das die Feuermelder vom Vermieter sind. Wir wohnen hier jetzt über ein Jahr und die Feuermelder lagen bereits hier als wir eingezogen sind. Sie könnten ja vielleicht auch vom Vormieter stammen. Wenn das der Fall sein sollte, müssten wir dann doch die Kosten tragen? In dem Jahr wurde auch nicht einmal nach Feuermeldern gefragt, geschweige denn wurden sie kontrolliert.

bwhoch2  27.04.2016, 15:05
@ImStillawakeYes

In jedem Bundesland gibt es mittlerweile ein Gesetz, wonach der Vermieter verpflichtet ist, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Rauchmelder anzubringen. Du müßtest jetzt erkunden, ob Deine Rauchmelder vom Vermieter sind (ggf. auch die Nachbarn fragen). Wenn es die vom Vermieter sind, spielt es keine Rolle, ob die zum Zeitpunkt der Lieferung schon gesetzlich vorgeschrieben waren oder nicht. Sind sie aber tatsächlich vom Vormieter, somit also von Dir selbst "irgendwelche" angebracht und haben diese aufgrund mangelhafter Qualität den Alarm verursacht, dann wirst Du Dich kaum gegen die Bezahlung des Schlosses wehren können. Das wäre dann auch unfair, wenn das der Vermieter zahlen müßte.

Gerhart  27.04.2016, 15:31
@bwhoch2

Der Mieter übernimmt die Wohnung wie gesehen und der Vermieter übergibt die Wohnung - damit sind alle Installationen der Wohnung Bestandteil der Mietsache, ob si nun vom Vormieter stammen oder nicht. Schließlich hätte der Vermieter den Vormieter auffordern können die Rauchmelder zu entfernen.

bwhoch2  27.04.2016, 16:11
@Gerhart

Ich glaube das ist nicht ganz unwichtig:

die Feuermelder lagen bereits hier als wir eingezogen sind.

Sie lagen hier, waren also offenbar nicht montiert. Da der Vermieter jedoch für die Montage zuständig ist, nehme ich nicht an, dass sie "rumliegen" würden, wenn sie vom Vermieter stammten.

Ich könnte mir also gut vorstellen, dass die Vormieter ihre eigenen an der Decke hatten, diese abmontierten und weil sie sie nicht mehr brauchten, weil in der neuen Wohnung schon welche waren, haben sie sie einfach liegen gelassen.

ImStillawakeYes 
Fragesteller
 17.05.2016, 20:19
@bwhoch2

Als so ganz einfach hat sich die Sache wirklich nicht rausgestellt. Vor ein paar Tagen kam dann die Rechnung. Insgesamt müssen wir sogar mehr als erwartet, nämlich 240€ zahlen. Habe mit einem befreundeten Anwalt gesprochen welcher mir auch wenig Hoffnung gemacht hat :/ Die Wohnung wurde uns nicht vom Vermieter übergeben sondern von den Vormietern. Vom damaligen Vermieter (Haus wurde inzwischen verkauft) bekamen wir nur die Schlüssel aber sonst keine Anweisungen. Ich werde auf jeden Fall mal die Nachbarn fragen wie das bei denen mit den Feuermeldern ist. Aber große Hoffnung habe ich leider auch nicht mehr ^^trotzdem danke für die Mühe und die Tips:)

ImStillawakeYes 
Fragesteller
 24.05.2016, 20:09
@bwhoch2

Hätte da noch eine Frage :) weiß jemand ob die Haftpflichtversicherung den Betrag, oder vill einen Teil des Betrags bezahlen würde? Würde es sich lohnen die Rechnung einzureichen? 

Liebe grüße :)

Ich wüsste keinen Grund, dass ihr die Reparatur bezahlen solltet. Die Rechnung deshalb zurückweisen wegen fehlender Rechtsgrundlage.

Ich denke, die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Ein Feuermelder (genauer: Rauchmelder) kann selbst bei bester Wartung immer mal einen Fehlalarm auslösen, z.B. durch Staub oder kleine Insekten. Dafür kann der Vermieter aber nichts. Außerdem könnte man für Notfälle einen Schlüssel bei Nachbarn hinterlegen. Das beides würde darauf schließen lassen, dass ihr selbst bezahlen müsst.

Wenn der Rauchmelder aber wegen eines Defekts Fehlalarm ausgelöst hat, dann wäre definitiv der Vermieter zuständig, sofern der Rauchmelder sein Eigentum ist, was nach deiner Schilderung wohl der Fall ist.

In solchen Fällen gilt aber immer: jeder Einzelfall ist anders und kann nicht pauschal beantwortet werden. Ich habe aber ein Gerichtsurteil gefunden, nachdem der Mieter in dem Fall nicht zahlen musste: Amtsgericht Hannover (537 C 17077/05)

Soweit ich weis und was auch logisch ist, muss der Vermieter das Schliss bezahlen. Er ist dafür verantwortlich, es rechtzeitig auszuwechseln (was er ja nicht gemacht hat) und in diesem Fall das Schloss zu bezahlen. Ist ja sein Haus.

Genesis82  27.04.2016, 12:40

Ich würde sagen: Frage nicht verstanden. Warum hätte der Vermieter das Schloß vorher austauschen sollen? Es wurde bestellt und das hat länger als 3 Wochen gedauert. Nur weil es sein Haus ist, heißt es nicht, dass er alles bezahlen muss. Wenn ich als Mieter die Scheibe einschlage, weil ich den Schlüssel vergessen habe, kann ich auch nicht sagen "muss der Vermieter zahlen, ist ja sein Haus"

Gwynbleidd  27.04.2016, 12:42

Der Vermieter hat es nicht geschafft, innerhalb dieser drei Wochen das Schloss zu besorgen ist das sein Pech. Und der Vergleich mit der Scheibe ist ja wohl was ganz anderes. Und ich habe nie behauptet, der Vermieter muss alles zahlen.

Genesis82  27.04.2016, 12:50
@Gwynbleidd

Es geht nicht um die drei Wochen und auch nicht um das "Übergangsschloss", sondern ob der Mieter überhaupt die Kosten für das neue Schloss zu tragen hat - ganz egal, ob der Vermieter es am nächsten Tag oder nach mehreren Wochen ersetzt.

Gwynbleidd  27.04.2016, 16:50

Ja, muss er. Die Mieter haben ja keine Schuld für das kaputte Schloss. Und wenn die Mieter nicht die Schuld tragen und keine Versicherung bezahlt muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Wenn ich mich nicht irre gehen Schäden, die wir von der Feuerwehr verursachen, um größere Schäden abzuwehren auf die Kappe der Hausratversicherung, da der Alarm ja nicht absichtlich ausgelöst wurde (höhere Gewalt).
Schlüssel bei den Nachbarn hinterlegen musst du auch nicht, weil es ist ja dein Haus und so könnte sich dein Nachbar unerlaubt Zutritt verschaffen.
Meine Nachbarn haben auch keinen von mir.

bwhoch2  27.04.2016, 13:32

Schlüssel hinterlegen nützt bei einem notfallmäßigen Feueralarm nichts.

Die Hausratversicherung wird nicht den Schlossaustausch bezahlen, weil es keinen Hausratschaden gabe.