Was tun wenn die Klingel nicht geht und die Hausverwaltung nichts tut?

13 Antworten

Der Hausverwaltung sagen das er sich eben nicht gemeldet hat und vll die falsche Nummer hatte. Nicht locker lassen (aber höflich bleiben).

Grundsätzlich SCHRIFTLICH. Am Telefon wird das gerne mal "vergessen"

@DerHans

Aber schriftlich nur per Post oder geht auch Email

@MissMariposaa

Email mit Empfangsbestätigung geht auch.

Zettel drantackern, defekt, und gut ist.

Die Haustür ist ja sowieso immer unverschlossen, somit kann jeder an der Wohnungstür klopfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum ist die Haustür immer unverschlossen

@MissMariposaa

In meinen Häusern ist das Treppenhaus ein Fluchtweg und bei solchen Dingern kann es keine veschlossenen Türen geben.

Da sich die HV überzeugen kann, dass die Klingen nicht funktioniert - immer wieder ansprechen. Ob es ein Minderungsgrund ist bezweifel ich. Kannst es aber sicherheitshalber auf den richtigen Seiten nachlesen.

Sprich die HV an. Informier deine Gäste, etc. durch einen Zettel.

Du kannst auch der HV einen Termin setzen und danach einen Handwerker beauftragen. Die HV muß dann die Rechnung bezahlen. Da ist aber Theorie!!!

Versuch eine Einigung mit der HV zu finden.

Schriftlich Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst den/einen Fachmann beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Ab Inkenntnisetzung des Vermieters dafst du die Miete angemessen (3%) mindern.

Setzt der Verwaltung SCHRIFTLICH einen konkreten Termin, bis zu dem die Reparatur durchgeführt werden soll. Ist der Termin verstrichen, kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und mit der übernächsten Miete verrechnen.

Danke aber wie setze ich die Erstattung der Kosten für die Reparatur durch

@MissMariposaa

Das machst du dann einfach selbst. Aber wie gesagt, erst NACHDEM der Termin nicht eingehalten wurde.

@DerHans

Aber muss ich das dann auch selber bezahlen

@MissMariposaa

Voraus bezahlen und dann ziehst du es bei der übernächsten Miete ab.

@MissMariposaa

Zunächst ja, ab übernächstem Monat darfst du dann denRechnungsbetrag mit der Miete aufrechnen. Das musst du zuvor aber ankündigen.