Muss ich die ganzen 700€ GEZ-Gebühr bezahlen, obwohl ich nur ein Jahr alleine gelebt habe?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest auf jeden Fall dem Beitragsservice schnell folgende Unterlagen schicken:

  1. Name und Beitragsnummer deines Mannes und seit wann du mit ihm zusammen wohnst (Meldebescheinigung als Nachweis).
  2. Name und Beitragsnummer des Zahlers für die Wohnung deiner Eltern und deine Meldebescheinigung für diese Wohnung.
  3. Nochmals mit dem ALG II-Bescheid und dem entsprechenden Formular einen rückwirkenden Befreiungsantrag stellen.

Das Ganze schickst du mit Einschreiben. Der Beitragsservice wird dich dann rückwirkend für den Zeitraum von der Beitragspflicht für die Bezugsdauer von ALG II befreien. Für die Zeiten, für die du nachweisen kannst, dass andere für die (auch) von dir bewohnte Wohnung bezahlt haben, darf der Beitragsservice keinen Beitrag von dir fordern, weil pro Wohnung nur einmal gezahlt werden muss. Er wird dich also für die Zeit freistellen. Den dann verbleibenden Rest wirst du aber leider bezahlen müssen.

GoldklumpenBill 
Fragesteller
 11.01.2018, 12:11

Herzlichen Dank! Das wollte ich hören. Die Zeit wo ich denen wirklich was schulde, möchte ich gerne in kleinen Raten begleichen. Ich bin froh, wenn ich für die ganze andere Zeit befreit werden kann. Leider weiß ich ja garnicht seit wann die an den 706€ herumsparen,... also ab wann die eigentlich fordern.. naja schicken wir denen dann erstmal bis OKT 2016 alles zu, da hatte ich das letzte mal kontakt mit denen weil ich denen meinen Freistellungsantrag zugesendet hab.. der lief bis März 2017 meine ich.. oder Juli? ^^" Juli lief mein ALG1 aus, ich glaub ich war für die gesamte Zeit Leistungsbezug befreit.

Die wollen die Gebühren von den 20 Monaten, die Du allein gelebt hast.

Und die werden nicht locker lassen. Du musst doch schon damals Mahnungen bekommen haben?

GEZ heißt das nicht mehr, das ist der Rundfunkbeitrag der rechtlich-öffentlichen Sender.

Hier kann man eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen, da muss man allerdings nachweisen, dass man keinerlei Einkünfte hat. Das hättest Du als Azubi damals machen müssen

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Wer da kommt, ist der Gerichtsvollzieher. Wenn man jahrelang Schulden anhäuft, wird das erst an ein Inkassobüro übergeben und wenn man dann immer noch nicht zahlt, kommt dieser nette Herr. Und der kommt immer wieder, auch wenn man nicht zuhause ist.

lg Lilo

GoldklumpenBill 
Fragesteller
 11.01.2018, 11:55

Okay. Vielen Dank erstmal, jetzt weiß ich wie meine Chancen stehen.

Also zahlen muss ich, okay. Das kann ich ja dann mit dem Gerichtsvollziher ausmachen, so etwa 5,83€ im Monat kann ich mit Pfand im Haus sammeln, aus meinen Einkünften des Haushaltens, abrichten. :D

Spaß beiseite, wenn du schreibst für 20 Monate, dann ist das kein Ding. Das sehe ich ein.. da war ich echt in meiner Rebellischen Phase und schwer kriminell mit dem Nichtleistens des Rundfunkbeitrages... (kann man den RFB abkürzen?)

Ich mache alles. Hauptsache die nehmen nicht die PS4 meines Mannes mit. Der wäre unglaublich traurig.

Also, falls ich an dem Tag im KH liege, wo der Pfänder kommt, tritt der dann die Tür ein, oder macht der einen neuen Termin?

Ich würde ihn ja empfangen, und eine angemessene Zahlung für den angemessenen Zeitraum Beitragspflicht leisten..

Nur würde ich dazu vorher gern einmal sehen, ob die wirklich nur die 20 Monate beanspruchen.. ich glaub nämlich die haben sich da ziemlich vertan..

BalZakBarsoom  11.01.2018, 12:47
@GoldklumpenBill

SCHREIB DEN AN! Was ist so schwer daran, dich mit dem Absender des Schreibens in Verbindung zu setzen, und mit dem etwas auszuhandeln? WARUM willst du weiterhin auf den Hände sitzen, und abwarten?

Dabei kannst du AUCH klären, warum du so vile zahlen sollst, und wie du den Betrag, der eventuell zu viel berechnet wurde, mindern kannst, und viel viele unheimlich wichtige Dinge mehr.

du musst nicht WARTEN bis der Gerichtsvollzieher kommt! Du KANNST und SOLLTEST den VORHER kontaktieren!

bachforelle49  12.01.2018, 19:43
@GoldklumpenBill

du solltest dir einen Bescheid holen, Grundsicherung usw..., mit diesem Dokument bist du dann befreit, weil du ja schreibst, du hast nichts... außerdem kommt nicht klar rüber, wie das mit deinem Haushalt bestellt ist: wenn dein Mann schon zahlt, schreib denen dessen Kundennummer und ihr habt einen Haushalt, der dich dann auch befreit, wobei die Betonung auf e i n e n liegt..

Wahrscheinlich hast du nie bekanntgegeben, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt führt. Das kann man aber auch nachträglich machen, dann dürften nur noch etwa 350€ für die 20 Monate bleiben. Und nein, so schnell kommen die nicht zu dir nachhause, erstmal gibt es einen gerichtlichen Mahnbescheid, dann Pfändungen. Außer dem Gerichtsvollzieher irgendwann kommt da niemand vorbei. Und der kündigt sich nochmal gesondert an.

GoldklumpenBill 
Fragesteller
 11.01.2018, 12:04

Oh vielen Dank. Das Wort nachträglich rettet mir den Tag!

das heißt wohl " Festsetzungsbescheid ", weil die damit was sozusagen festsetzen wollen, was wie im Tierreich einer Drohgebärde gleichkommt und bei dieser selbsternannten Behörde die Vorstufe ist zu einem Pfändungsmechanismus

wenn du nichts machst, also nicht bezahlst, dann kriegst du einen Titel (am A...), und das bedeutet natürlich, daß die Zugriff haben auf dein Vermögen, so du welches hast über das sogenannte Schonvermögen hinaus - und das liegt so bei 2000 €uro ungefähr, also zum Sterben zuviel und zum Leben zu wenig... danach kommt dann der Gerichtsvollzieher (siehe Soaps)

ich weiß auch nicht, wozu man da noch Wählen geht, wenn sich da ohnehin nichts ändert... diese Pffers.*** jammern auf höchstem Niveau, obwohl sie Hunderttausende an Abz**e kriegen... Merke bitte: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus .. >:0

Ruf dort an und frag nach
Ein ansprechpartner sollte auf dem schreiben drauf stehen
Dann klärst du das mit denen :)

GoldklumpenBill 
Fragesteller
 11.01.2018, 11:40

Ja, das war auch mein erster Gedanke, bis ich sah, dass die 20c pro Minute vom deutschen Festnetz dafür kassieren.. wenn mir nichts anderes bleibt, rufe ich da an.

pcneuling123  11.01.2018, 11:42

das ist natürlich mist... dann evtl zu einer anlaufstelle gehen? oder zum amt einfach ne beratung anfordern? versuch rauszufinden wo man sich danberaten lassen kann am besten kostenlos

GoldklumpenBill 
Fragesteller
 11.01.2018, 11:47
@pcneuling123

Anscheinend bei der Verbraucherzentrale, die ist mit dem Bus ne halbe Std. entfernt.. Ja wenn ich da noch sehr kurzfristig einen Termin bekomme.. Ich hab viele Frauenarzt-Termine zur Zeit. Aber ich werde die wohl anrufen müssen, Ich hab angst, dass die meinen Mann mitpfänden..

GoldklumpenBill 
Fragesteller
 11.01.2018, 12:03
@pcneuling123

okay hab da angerufen, sind nur 20c pro Anruf sorry ^^", aber alle Leitungen belegt.