Darf der Gerichtsvollzieher auch mein Bargeld pfänden, wenn er zu meiner Mama will?!
Hallo,
meine Mutter ist arbeitslos, hat GEZ schulden ca. 700 EUR !! Heute hat sie ein Schreiben von GV bekommen, dass sie die 700 EUR in 5 tage zahlen muss . Wenn sie nicht zahlt, dann kommt er glaub ich!
Ich arbeite und wohne zusammen mit ihr. ich hab aber ein mini notebook, aber ich kann natürlich nicht beweisen, dass es mir gehöhrt :( Ich hab auch bargeld ..
Kontrolliert er meine sachen,mein Schrank, meine handtasche????? muss ich mein geld bzw. mini notebook verstecken ?
was habe ich noch zu beachten??
lg
15 Antworten
Hey Ladygirl22!Ich bin erst jetzt auf deine Frage gestoßen. Ich hoffe, dass das Problem schon gelöst ist. Wenn du mit deiner Ma zusamen wohnst, können die auch bei dir pfänden. Denen ist es egal, wie die zu ihrem Geld kommmen. Wenn bei deiner Mutter nichts zu holen ist, wird man bei dir pfänden u. da kann unter Umständen auch dein Laptop dran glauben, wenn du nicht durch Rechnung oder Kassenbeleg nachweisen kannst, dass dieser nicht deiner Mutter, sondern dir gehört. Du bist in der Beweispflicht.
also meine gv läßt sich auf nichts ein, und ratenzahlung gibts bei ihr erst recht nicht. sie sagt sie darf das nicht. letztens habe ich dann eine ratenvereinbarung mit dem rechtsanwalt ausgehandelt, der darauf hin erst mal die gv per antrag zurück gepfiffen hat, da hat die doch allen ernstes beim anwalt angerufen und ihm geraten er solle nicht auf die ratenzahlung eingehen sondern knallhart vollstrecken. bei der gv muss ich jedesmal (durch bürgschaft habe ich nun horrende schulden) sogar meine taschen auf links krempeln, und für jede info von ihr oder auskunft muss ich betteln. anrufen brauche ich gar nicht weil sie einen da nur abwürgt und wenn ich zu ihrer sprechstunde ins büro gehe behandelt sie einen wie einen aussätzigen. in ihren augen sind schuldner alle nur dreck die man fertig machen muss. lg myfinder
aber so weit ich weis ist das so, das wenn der laptop euer einziger computer ist, dass er ihn gar nicht pfänden darf weil ihr ja damit nachrichten und so erfahrt und vllt auch arbeitet?!
Bei Dir darf er nichts pfänden.
Was ist pfändbar und was nicht? - ZPO 811 - (1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen: 1. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf; 2. die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen, die ihm im Haushalt helfen, auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag; 3. Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe, wenn diese Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie oder Hausangehörigen, die ihm im Haushalt, in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen, erforderlich sind; ferner die zur Fütterung und zur Streu auf vier Wochen erforderlichen Vorräte oder, soweit solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zu ihrer Beschaffung erforderliche Geldbetrag; 4. bei Personen, die Landwirtschaft betreiben, das zum Wirtschaftsbetrieb erforderliche Geräät und Vieh nebst dem nötigen Dünger sowie die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Sicherung des Unterhalts des Schuldner, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Fortführung der Wirtschaft bis zur näächsten Ernte gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse erforderlich sind; 4a. bei Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben die ihnen als Vergütung gelieferten Naturalien, soweit der Schuldner ihrer zu seinem und seiner Familie Unterhalt bedarf; 5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände; 6. bei den Witwen und minderjährigen Erben der unter Nummer 5 bezeichneten Personen, wenn sie die Erwerbstätigkeit für ihre Rechnung durch einen Stellvertreter fortführen, die zur Fortführung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände; 7. Dienstkleidungsstücke sowie Dienstausrüstungsgegenstände, soweit sie zum Gebrauch des Schuldners bestimmt sind, sowie bei Beamten, Geistlichen, Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten und Hebammen die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Gegenstände einschliesslich angemessener Kleidung; 8. bei Personen, die wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b bezeichneten Art beziehen, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht; 9. die zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Geräte, Gefäße und Waren; 10. die Bücher, die zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie in der Kirche oder Schule oder einer sonstigen Unterrichtsanstalt oder bei der häuslichen Andacht bestimmt sind; 11. die in Gebrauch genommenen Haushaltungs- und Geschäftsbücher, die Familienpapiere sowie die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen; (Quelle: Unsere Kanzleihomepage)
Er darf keine Taschenpfändung bei Dir vornehmen, wenn Du nicht der Schuldner bist, also wäre es wohl wenig sinnvoll das Bargeld irgendwo in der Wohnung zu deponieren! Da Du dann ja erst beweisen müsstest, dass es Deine ist. Allerdings weiß ich auch nicht, wie man beweisen soll, dass es sein Notebook ist, wenn man nur einen Kassenzettel hat! Da müsste das Wort des Nichtschuldners schon zählen! Andererseits wägt ein GV auch ab, ob sich beispielsweise eine Pfändung eines technischen Gerätes im Verhältnis zu den Kosten seines tätig werdens rechnet.