wohnrecht ohne Mietvertrag oder eingetragenes Wohnrecht

5 Antworten

Ein Wohnrecht hat er nicht und einen Mietvertrag gibt es wahrscheinlich auch nicht. Das ist eine rechtlich sehr verzwickte Situation. Wahrscheinlich wirst Du da einen Anwalt brauchen, denn ohne Mietvertrag und so langer Zeit im Haus, könnte es auch sein, dass es sich hier um einen "Leihvertrag" handelt. Ich denke, da hilft wirklich nur ein Experte.

Habe ein Haus georben von meine Mutter. Die wohnte seit 27 Jahre zusammen mit einen Mann. Diesen Mann hatte kein Mietvertrag oder eingetragenes Wohnrecht nach dem Tod meiner Mutter.

Hier mal ein Link:

http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-09-mieter-stirbt.pdf

Ich habe ihm schon im Januar mitgeteilt dass, wenn das Haus verkauft wird, er ausziehen muss. 

Nur weil Du/Ihr das Haus verkauft, muss er noch nicht raus, denn das ist kein berechtigter Grund.

Selbst wenn das Haus verkauft wird gilt erst einmal:

BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermieteteWohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Drittenveräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich währendder Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte undPflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber diePflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zuersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklageverzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durchMitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftungbefreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zudem die Kündigung zulässig ist.

Er hat dies auch unterschrieben. 

Dürfte unwirksam sein, da zum Nachteil des Mieters bzw. der Hausverkauf kein berechtigter Grund ist dass der Mieter ausziehen soll.

Aber jetzt móchte er nicht mehr ausziehen.

Was er wahrscheinlich auch nicht muss.

1.Möglichkeit:

Fall es ein Zweifamilienhaus ist und der Vermieter mit im Haus wohnt kann man folgendes machen:

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbstbewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auchkündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sichin diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieterselbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

2. Möglichkeit:

Berechtigten Eigenbedarf anmelden, wenn das Haus doch nicht verkauft werden soll. Bloß nicht vortäuschen!

Die Kündigungsfrist beträgt dann 9 Monate.

3.Möglichkeit:

Geld anbieten dass er freiwilig auszieht, ein Haus ohne Mieter lässt sich einfacher verkaufen.

Da er nur Nebenkosten gezahlt hat würde ich mich mal bei einem Anwalt schlau machen, ob er nicht doch eine richtige Miete zahlen muss.

MfG

Johnny

Ein Wohnrecht hat er nicht aber evtl. einen Mietvertrag.

Zahlt er Miete an Dich oder hat Miete an Deine Mutter gezahlt hat er einen zwar mündlichen aber wirksamen Mietvertrag.

Dieser könnte  nur durch Kündigung oder einvernehmlich Aufhebung beendet werden.

marisch64 
Fragesteller
 17.04.2015, 12:51

Er hat nie Miete bezahlt. An mir hat er nur zeit 1.1.2015 die nebenkosten bezahlt.

Ich habe ihm schon im Januar Schriftlich mitgeteilt dass, wenn das Haus verkauft wird, er ausziehen muss. Er hat dies auch unterschrieben. Aber jetzt móchte er nicht mehr ausziehen.

Nein er hat kein Wohnrecht und müsste eigentlich ausziehen. Aber er wird wohl kaum freiwillig von heute auf morgen feiwillig ausziehen und unter der Brücke schlafen wollen. Wenn er nicht freiwillig auszieht müsstet ihr ihn herausklagen und das kann dauern (bis zu 12 Monate).

Da ihr das Haus wahrscheinlich nicht innerhalb eines Jahres verkauft bekommt, würde ich mich mit dem ehemaligen Lebensgefährten auf eine Frist von 6 Monaten einigen.

nein, das hat er nicht, aber.... eine sehr lange kündigungsfrist !