Die GEZ hat mein Beitragskonto gelöscht und mein Partner soll nun nachzahlen?

2 Antworten

Ist das Rechtens???

Ja. Ein Haushalt wird nur befreit oder ermäßigt wenn alle Personen die in ihm leben eine Grundlage für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllen. Dein Kind und Lebensgefährte beziehen also keine der in § 4 RBStV genannten Leistungen und sind auch nicht taub-blind.

Die GEZ gibt es ja nicht mehr, nun heißt es Rundfunkbeitrag für alle. Hier die Antwort, ob die Befreiung oder Ermäßigung auch für Mitbewohner gilt: Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden.

Wenn also dem so ist, sollte Dein Antrag erneuert werden, damit der Beitrag für alle Mitbewohner gilt. Mehr dazu hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/index_ger.html