GEZ Vollstreckungsbescheid der Stadt was tun?

6 Antworten

Die Stadt fordert niemals für die gez oder wie sie jetzt heißt Geld ein, die schicken private Inkasso los, und wenn nicht mal was aufgelistet ist wie das zustande kommt ist das eh Fake, da es gesetzlich gefordert ist eine Auflistung beizufügen, ohne das gibt es kein Anspruch

TheRisingArrow 
Fragesteller
 09.02.2015, 00:40

Dort steht allerdings wunderbar das ich das Geld im Rathaus zahlen kann oder auf ein Konto überweisen.Macht ja keinen Sinn jemanden damit zu verarschen aber selbst das Geld nich zu bekommen oder sehe ich das falsch?

groygroy  09.02.2015, 00:42

Wenn du dir sicher gehen willst geh zum Verbraucherschutz, die erkennen sofort ob es echt ist, ganz schnell geht es wenn du im Rathaus anrufst und die bearbeitungsnummer durchgibst, dauert nur ein paar Sekunden

TheRisingArrow 
Fragesteller
 09.02.2015, 00:48
@groygroy

Also wenn ich Morgen anrufe und die nichts davon wissen,kann ich getrost das Schreiben entsorgen.Falls es echt ist was dann? Kann ich das irgendwie ohne weiter Kosten klären? Bin noch sehr jung und habe davon noch nicht wirklich Ahnung also sorry falsch ich blöde Fragen stelle =)

mepeisen  09.02.2015, 07:09
@TheRisingArrow

Wenn es echt ist, erhebst du erst mal Einspruch, weil dir weder Mahnung noch ähnliches zuging und weil du lange zeit bei deinen Eltern gelebt hast und dort bereits für den Haushalt bezahlt wurde (selbes Argument, wenn deine Bekannten bereits bezahlen). Dann sollen die das erst mal klären, was da exakt gefordert wird. Und dann, wenn man weiß, was da gefordert wird, sieht man weiter.

kevin1905  09.02.2015, 03:40
die schicken private Inkasso los

Nein. Der Beitragsservice ist eine körperschaft des öffentlichen Rechts. Wenn der Beitragsbescheid bestandskräftig geworden ist, kann er vollstreckt werden.

mepeisen  09.02.2015, 07:07

Wo hast du denn diesen Blödsinn her von Inkassos u.ä.

Das sind gebühren für den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Das läuft in eigentlich keinem Bundesland über Inkassos. Das läuft über die Vollstreckungsorgane, die das Land so bietet. Das läuft nicht mal über eine Klage bei einem Amtsgericht...

groygroy  09.02.2015, 08:56

Ohne Forderung bzw. Auftrag vom Inkasso, also Mahnverfahren, kann keine Vollstreckung gemacht werden, und zu Vollstreckung gehört auch ein Titel, welches das Finanzamt oder Gericht verteilt, gleich zur Vollstreckung geht nicht

SweetSecret86  14.09.2016, 21:09
@groygroy

total falsche Antwort!

Behörden müssen keine Klage beim Amtsgericht beantragen um eine Vollstreckung anstoßen zu können. 

Jede Behörden die berechtigt ist "Förmliche Zustellungen" zu beauftragen haben das "Siegelrecht" und können somit selbst einen Titel ausstellen (z. B. gesetzliche Krankenkassen, Finanzamt, Zoll, Gemeindeverwaltung) - ja selbst der Gerichtsvollzieher kann ohne ein gesondertes Mahnverfahren den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der offenen Gebühren beauftragen, wenn der Gläubiger die Kostennote für ein fruchtloses Vollstreckungsverfahren nachher nicht bezahlen will und dieser an einem anderen Ort seinen Wohn-/Hauptsitz hat [natürlich entstehen hier zusätzlich und unnötig knapp 25 Euro]. 

PatrickLassan  21.08.2015, 10:51

die schicken private Inkasso los,

Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung, also ist das falsch.

Ggf. such die Rechtsberatung beim Amtsgericht auf.

Die Stadt fordert sehr wohl für die GEZ und vollstreckt auch für die GEZ. Also nur erzählen wenn man was weiss.

Woher ich das weiss? Bei mir haben Sie vollstreckt und ich habe einen EV für die GEZ abgelegt ;-) Noch Fragen?

Hi, wenn das Ding wirklich von der "GEZ" ist dann ist der Fake (weil es die nicht mehr gibt). Davon gehen zur Zeit ne Menge rum. Und da du bei Bekannten wohnst werden die ihre Gebühren ja schon zahlen --> muss nur einmal für den Haushalt erledigt werden. Ich gehe davon aus der Brief ist nicht echt

TheRisingArrow 
Fragesteller
 09.02.2015, 00:16

Es ist von der Stadt die den Auftrag zur Vollstreckung haben,Sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.

mepeisen  09.02.2015, 07:05
@TheRisingArrow

Setze dich auf jeden Fall trotzdem mal mit deinen Bekannten in Verbindung, ob die bereits für das Haus bezahlen. Es muss, wie Kirschkerze sagt, nur einmal pro Haushalt bezahlt werden.

Es empfiehlt sich hier zunächst einmal Einspruch einzulegen (schriftlich per Einschreiben). Begründung wäre zunächst einmal, dass dir keine Mahnung o.ä. des "Beitragsservice" zugegangen ist, du somit keine Kenntnis darüber hast, um was für eine Forderung es sich handeln soll. Und zudem hast du davor im Haushalt deiner Eltern gelebt und da wurde bereits gezahlt.

Dann abwarten, wie es sich entwickelt. Normalerweise muss man dir dann erst mal aufschlüsseln, worum es geht. Solltest du nicht weiterkommen führt dich dein Weg zu einem Amtsgericht und dort beantragst du einen beratungsschein, damit ein Anwalt sich der Sache annimmt.

Die GEZ gibt es seit dem 31.12.2012 nicht mehr. Sämtlichen Forderungen aus der Zeit wäre ersatzlos zu widersprechen.

Du kannst gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, binnen 14 Tagen Frist.