Wie handhabt die GEZ WG´s und Leute die ein und ausziehen?

5 Antworten

Bei einer WG muss immer einer der Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen, er kann dann den jeweiligen Anteil daran von den Mitbewohnern verlangen (Gesamtschuldverhältnis). Wenn du nachweisen kannst, dass für deine vorhergehende Wohnung bezahlt wurde (Beitragsnummer und Zahler angeben), musst du dafür nicht mehr zahlen. Wichtig ist aber, dass du keinesfalls einen Festsetzungsbescheid für den entsprechenden Zeitraum rechtskräftig werden lässt. Das wird er, wenn du nicht innerhalb eines Monats Widerspruch dagegegen einlegst (per Einschreiben m. Rückschein schicken). Da kann er inhaltlich noch so falsch sein, wenn er rechtskräftig ist, kann daraus nach Mahnung vollstreckt werden. Für die neue Wohnung haben sie offensichtlich bisher nur dich am Haken. Dann musst eben du ab Einzug dafür zahlen. Den Einzug weist du über den Mietvertrag oder die Meldebescheinigung nach. Du musst dann schauen, dass du den Anteil der anderen von denen bekommst. Bei Auszug nicht vergessen, dich auf die neue Wohnung umzumelden.

eine WG wird wie eine Wohnung behandelt. Heisst, einer muss zahlen und alle anderen können die Person angeben.

Wenn du nur innerhalb einer Etage umgezogen bist, wundert mich, dass die GEZ das überhaupt irgendwie mitbekommt, denn die Adresse ist ja noch dieselbe.

MartinStosch 
Fragesteller
 12.12.2015, 03:39

Ja. Innerhalb eines Hauses mit vier Etagen. Irgendwas stimmt da auch nicht. Die berechnen sowieso viel zu viel.

blumenkanne  13.12.2015, 11:31

er wird umgemeldet seitens der vermieter und muss sich auch selbst ummelden.

Wenn sich niemand wie vorgeschrieben "freiwillig" anmeldet, darf der Betragsservice den Beitrag einfach von einem beliebigen gemeldeten Bewohner einfordern. Wie ihr das dann intern regelt, ist eure Sache und interessiert den BS nicht.

Du musst also für den gesamten Zeitraum seit du in dieser Wohnung gemeldet bist zahlen.

Aus der Nummer kommst du nur raus, wenn tatsächlich ein anderer gezahlt hat und du dessen Beitragsnummer angeben kannst.

Die interne Aufteilung ist auch oft problematisch, da manche Leute befreit sind (Bafög, ALG2) und daher sowieso nicht zahlen brauchen.

Bei Wohngemeinschaften gibt es besondere Regelungen aber das Problem kannst du nur aus der Welt schaffen wenn du dich wirklich dahinter klemmst und dir nicht einreden lässt daß die Forderung angebracht ist. Sonst wirst du mit Mahnungen von der GEZ überflutet bis hin zu Kontopfändung.

Hier ein Link:

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/

Sonst hast du noch die Möglichkeit zu einer " Verbraucherzentrale " zu gehen.

Dafür brauchst du aber sämtliche Unterlagen über die Wohnverhältnisse, also Mietverträge, Anzahl der Mitbewohner und sicher noch mehr aber bei einer Verbraucherzentrale wird man dir schon sagen was benötigt wird und die werden dir sicher helfen können.

Gruß

MartinStosch 
Fragesteller
 12.12.2015, 03:53

Wie meinst du nicht einreden lassen, dass die Vorderung angebracht ist? Ich habe schon einen Festsetzungsbescheid bekommen. Mit einem festgesetzten Betrag von 60 Euro, was auch immer das sein soll? Ich werde mal schauen wie ich mich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setze. Danke.

MartinStosch 
Fragesteller
 12.12.2015, 04:58

Ich sehe gerade, dass die Verbraucherzentrale alleine schon 30 Euro für eine 20 Minütige beratung verlangt. Das wäre ja noch ok, aber dann brauche ich vll noch eine Beratung usw.

Xoxox  12.12.2015, 05:19
@MartinStosch

Egal welche Rechnung (Mahnung) oder sogar einen Festsetzungsbescheid du bekommst, lass dir von der GEZ nicht einreden daß die Forderung rechtskräftig ist! Denn das ist sie in deinem Fall nicht, erst Recht nicht wenn du ein Untermieter bist denn dann wird der GEZ-Beitrag vom Hauptmieter bezahlt.

Du bist verpflichtet dich an den Kosten zu beteiligen aber wenn 4 Leute in einer Wohngemeinschaft leben dann hat Jeder einen Anteil also 1/4 zu zahlen. Das wäre pro Mieter knapp 4,40 Euro im Monat.

Und wie die auf 60 Euro kommen das weiß ich auch nicht denn selbst wenn du alleine wohnen würdest und dementsprechend der Hauptmieter wärst dann wären es immer noch maximal 17,50 Euro pro Monat.

Es sei dem du bist ein Hauptmieter von 3 Wohnungen dann käme das knapp hin mit 52,50 Euro. Wie auch immer, 60 Euro kann einfach nicht stimmen.

Hier könntest du eigentlich einen Widerspruch bei GEZ einreichen aber vorher muß geklärt werden welcher Mieter was zu zahlen hat daher ist es einfacher sich erst beraten zu lassen.

Hier ein Link zu Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/home

Gib da dein Bundesland an, dann wirst du weiter geleitet aber du findest da immer eine Telefonnummer und kannst einen Termin vereinbaren.

Für Studenten/Geringverdiener oder ALG2 Empfänger ist eine persönliche Beratung sogar kostenlos aber dann mußt du entsprechende Einkommensnachweise zum Termin mitbringen.

Da fällt mir noch was ein, also eine Frage an dich. Was steht in deinem Mietvertrag drin?

Wie ist da die Kostenaufteilung?

Ich will nicht wissen wie hoch die Beträge sind, es geht nur um die Verteilung auf die Mitbewohner denn Jeder hat seinen Beitrag zu leisten.

Schau mal nach was du da zahlst, denn du zahlst sicher einen Anteil an Kaltmiete und auch einen Anteil an Nebenkosten, Betriebskosten etc. Vielleicht steht da auch was über die Kosten für Rundfungebühren?

Georg63  12.12.2015, 14:15
@Xoxox

Xoxox schreibt Unsinn. Schade um den langen Text.

MartinStosch 
Fragesteller
 12.12.2015, 23:46
@Georg63

Wieso, ist davon etwas nicht richtig?

blumenkanne  13.12.2015, 11:33
@MartinStosch

den ganzen quatsch kannst du dir sparen. einer muss zahlen. in dem fall bist du das. die anderen werden angegeben haben, dass du zahlst oder so ähnlich. du brauchst einen namen, die adresse und beitragsnummer desjenigen der in der vergangenheit bereits zahlte und es noch immer tut. sollte er bereits ausgezogen sein, wird dir unter umständen für die vergangenheit rausgerechent, was dein wg kollege bereits bezahlt hat.

MartinStosch 
Fragesteller
 14.12.2015, 19:30
@blumenkanne

Nein, die anderen haben bis auf einen nichts bekommen und auch nicht gesagt das ich zahle oder so. Ich glaube der hat für das Jahr in dem er hier gewohnt hat sogar etwas gezahlt. Ich erreiche ihn nur nicht mehr. :/

wenn keiner den beitrag bis dato bezahlt hat, dann musst du den zahlen ab dem zeitpunkt wo du über die einwohnermeldeämter aufgetaucht bist. wenn also in der alten wohnung schon keiner zahlte, dann zahlst du auch rückwirkend und für die neue wohnung ebenfalls.

wenn du rückwirkend zahler nachweisen kannst mit name, adresse und beitragsnummer, dann kann dies aus deiner rechnung rausgerechnet werden. kannst du das nicht, dann wirst du zahlen. dabei hilft dir auch keine kostenlose rechtsberatung, die es im übrigen nicht gibt. maximal ein beratungsschein für einen anwalt, bei geringem verdienst.