Laminat in Mietwohnung erneuern?
Hallo, in einer Mietwohnung liegt seit Bezug der aktuellen Mieter (knapp 10 Jahre) Ahorn Laminat. Nun wollen die aktuellen Mieter in kürze umziehen und nach gut 10 Jahren ist auch das Laminat hier und da entsprechend sichtbar "abgewohnt" bzw. hat leichte Schäden, was jedoch nicht zuletzt an einer schlechten Verlegung des Laminat im allgemeinen liegt. Weiterhin ist in einem Raum das Laminat durch Feuchtigkeit beschädigt (Wassereinbruch von aussen) wovon die Vermieterin auch kenntnis hat. Die Frage im allgemeinen ist nun ist Laminat irgendwann "abgwohnt" so das der Vermieter es eh mal tauschen müsste ? Oder könnte der Vermieter auch nach mehr als 10 Jahren verlangen das Laminat zu ersetzen ?
5 Antworten
Das kommt darauf an wie der Boden in den anderen Räumen aussieht. Aber nach 10 Jahren wäre auch ein Teppichboden fällig. 10 Jahre sind eine lange Zeit und da werden eben Spuren der Nutzung sichtbar.
Hallo, in einer Mietwohnung liegt seit Bezug der aktuellen Mieter (knapp 10 Jahre) Ahorn Laminat. Nun wollen die aktuellen Mieter in kürze umziehen und nach gut 10 Jahren ist auch das Laminat hier und da entsprechend sichtbar "abgewohnt"
Im Allgemeinen geht man von einer Leben sdauer von 10 Jahren aus aber es kann durchaus länger sein.
Die Frage im allgemeinen ist nun ist Laminat irgendwann "abgwohnt" so das der Vermieter es eh mal tauschen müsste ? Oder könnte der Vermieter auch nach mehr als 10 Jahren verlangen das Laminat zu ersetzen ?
Bei beiden Sachen sind es Einzelfallentscheidungen.
MfG
Johnny
Ey,
nach 10 Jahren sollte ein neuer fällig sein auf Kosten des Vermieters!
Ein Belag (hier Laminat) mittlerer Güte kann nach zehnjähriger Standzeit und vertragsgemäßem Gebrauch mit normaler Abnutzung durchaus erneuerungsbedürftig sein, zumal hier noch mangelhafte Verlegung und unverschuldeter Wasserschaden in's Spiel kommt. Außerdem gilt hier der Grundsatz neu für alt. Es könnten also u.U. maximal 10% der Neuverlegungskosten auf den Mieter umgelegt werden. Ich plädiere hier jedoch dafür, dass der Vermieter die gesamten Kosten allein zu tragen hätte.
Auch sollte beachtet werden, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten hat. Und noch etwas: Eine Verschlechterung oder Abnutzung bei normalem Gebrauch ist durch die Mietzahlung abgegolten.
Oder könnte der Vermieter auch nach mehr als 10 Jahren verlangen das Laminat zu ersetzen ?
Also das ganz sicher nicht. Aber es kommt auf den Gesamtzustand des Laminates an. Ist es in der gesamten Wohnung völlig okay und weist nur an bestimmten Stellen durch nachweislich vom Mieter verursachte Schäden auf, dann wird der Vermieter vermutlich Reparaturkosten in Rechnung stellen. (Soweit eine Reparatur überhaupt möglich ist). Wobei es aber auch nur um Schäden geht, denn normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Ersatz des kompletten Laminatbodens kann er mit Sicherheit nicht verlangen.