Wer muss bei nicht fachgerechten verlegen von Laminatboden zahlen.

6 Antworten

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Der Boden gehört dem Vermieter und fällt ganz sicher unter keine Kleinreparaturklausel sondern obliegt dem Vermieter als Instandhaltung. Wer den Boden mal verlegt hat und in welcher Qualität, kann euch egal sein.

nach sechs Jahren ist nicht zu erwarten, dass ein Laminatboden noch ohne Macken ist, vor allem wenn der Vormieter ihn schon einige Jahre benutzt hat. Was wollt ihr eigentlich noch??? Verlegt selbst einen neuen Boden und da liegt es dann an Euch, ob ihr den alten Teppich weiter verwendet oder nicht. Immerhin dient der alte Untergrund mit Sicherheit auch der Wärme- und Lärmdämmung. Vom Vermieter könnt Ihr allenfalls einen neuen Teppichboden verlangen, wenn der alte untauglich ist, aber das ist wiederum erst nach Entfernung des Laminatbodens feststellbar.

Nach 6 Jahren einen Mangel festzustellen hilft natürlich nicht weiter. Auch müsst Ihr den Nachweis der nicht fachgerechten Verlegung erbringen. Dieses kann ein Gutachter mit Sicherheit feststellen aber den müsstet Ihr dann schon in Vorkasse beauftragen.

Aber irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht wirklich. Seit Ihr mit dem nach 6 Jahren festgestellten Zustand unzufrieden? Möchtet Ihr das Euer Vermieter nun auf seine Kosten einen neuen Boden verlegen lässt?

I

Warum soll der Mieter irgendwas nachweisen? Er zeigt die Mängel an und der Vermieter kümmert sich um die Instandsetzung. Dafür zahlt er schließlich Miete.

Frage ist hier, ob der Laminatboden überhaupt zur Mietsache gehört. Kann es sein, dass der Vormieter den auf eigene Kosten und eigene Gefahr auf den eigenetlich zur Wohnung gehörenden Teppich gelegt hat und dann einfach an Euch weitergegeben? In dem Fall geht's den Vermieter nichts an. Dann könnt ihr das Laminat einfach ausbauen und auf dem darunter befindlichen Teppich weiterwohnen.Gehört dieser Boden jedoch zur Mietsache (sollte auch aus der Beschreibung zum Mietvertrag hervorgehen), muss sich der Vermieter um die Erneuerung verschlissener Sachen kümmern.

.... dann einfach an Euch weitergegeben?

Das müsste dann zur Entlastung des Vermieters ausdrücklich protokolliert worden sein. Ansonsten ist die Wohnung mit Laminat vom Vermieter übernommen worden und der ist verantwortlich.

Da Ihr schon 6 Jahre dort wohnt und der Boden NICHT vom Vernieter verlegt wurde bleibt es wohl an Euch hängen. Der Vermieter muss dafür nicht aufkommen. Es hat ja auch bisher gehalten. Mängel hättet Ihr direkt beim Einzug deklarieren müssen und nicht erst jetzt.

Mängel hättet Ihr direkt beim Einzug deklarieren müssen und nicht erst jetzt.

Mängel können immer angezeigt werden.

@anitari

Aber nicht nach 6 Jahren bei einem Boden der ja ständig beansprucht wird. Da wird es sicher kaum nachzuweisen sein das es an einer falschen Verlegung lag. Und wenn es der Vormieter war muss auch der Vermieter nicht aufkommen. Der hätte nur verlangen können das der Boden beim Auszug wieder entfernt wird wenn der neue Mieter den nicht will.

@Anna1230

Wenn nicht vertraglich vereinbart wurde, dass der Boden vom Vormieter übernommen wurde, ist der Vermieter in der Pflicht. Dann hat der ihn nämlich vom Vormieter übernommen.

Ohne andere Vereinbarung gehört der Boden zur Mietsache, für deren Instanthaltung der Vermieter zuständig ist.

@Jorgfried

Korrekte Antwort!!!