Wie hinterlässt man eine Mietwohnung am "Vermieterfreundlichsten"?
Liebe Communysten.
meine Tochter zieht am 30.05 aus ihrer Wohnung aus und muss die Wohnung dann auch an ihren Vermieter übergeben. Leider ist das das erste mal, dass wir eine Mietwohnung haben und wir sind uns nicht so richtig sicher worauf man achten muss. Außerdem müssen ein paar Dinge ausgebessert werden. Z.B: kleine Kratzer im Laminat, eine von der Witterung gerissene Innenscheibe einer doppeltverglasten Tür, Dübellöcher in den Wänden. Habt ihr dazu Tipps? Also wie man die entsprechenden Mängel behebt? Wir würden die Wohnung gerne in einem guten Zustand übergeben. Außerdem gibt es noch eine weitere Frage, meine Tochter hat 8 Monate dort gewohnt, die Wände sind beim Einzug weiß gestrichen worden. Müssen wir jetzt nochmal streichen? Obwohl alles noch weiß ist?
Ich kenne mich da wirklich nicht aus und würde mich freuen, wenn ihr mir mit ernst gemeinten, fundierten Ratschlägen weiterhelfen könntet. Der Vermieter ist leider ein ziemlicher Bock, der bei allem und jedem Kleinkram seinen Anwalt vorschiebt, daher wollen wir das ganze so gut es geht fehlerfrei über die Bühne bringen.
Liebe Grüße
Eure Lady
6 Antworten
Wie hinterlässt man eine Mietwohnung am "Vermieterfreundlichsten"?
So das eine Nachmieter sofort einziehen kann;-)
Was, wenn überhaupt, steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist und was zum Renovierungszustand bei Mietbeginn?
Vorab, eine Klausel wonach bei Mietende generell und unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf renoviert werden soll ist unwirksam.
kleine Kratzer im Laminat, eine von der Witterung gerissene Innenscheibe einer doppeltverglasten Tür, Dübellöcher in den Wänden.
Das alles hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun und muß natürlich behoben werden.
Bei den Laminatkratzern muß evtl. unterscheiden werden zwischen normaler Abnutzung und wirklicher Beschädigung. Ohne das zu sehen kann man das natürlich nicht beurteilen.
Zu 1: das ist die Mängelanzeigepflicht laut BGB.
Zu 2. Wirksam
Zu 3: Wirksam
Zu 4: Wirksam siehe hier:
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-quotenklausel/#1
Zu 5 : Wirksame Kleinreparaturklausel
6+7 : Wirksam
An den Klauseln ist nichts auszusetzen.
Danke anitari, werd`s mir hoffentlich merken.
Was ist im Mietvertrag ausgemacht worden? Das ist entscheidend. - Wichtig: Alle Verbrauchsangaben (Wasser, Strom, Heizungsmessung...) gemeinsam ablesen und notieren sowie gegenzeichnen...
Okay, das hatte ich soweit auch aufm Plan, aber mir ging es jetzt mehr um Tipps zur Vorbereitung der Wohnung für die Übergabe.
Ob man Schönheitsreparaturen ausführen muss hängt davon ab ob es eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag gibt.
Schäden die über den normalen Gebrauch/ normale Abnutzung hinaus gehen, die muss man natürlich beheben.
Außerdem gibt es noch eine weitere Frage, meine Tochter hat 8 Monate dort gewohnt, die Wände sind beim Einzug weiß gestrichen worden. Müssen wir jetzt nochmal streichen? Obwohl alles noch weiß ist?
Nur wenn es erforderlich ist.
Hier mal ein Link:
MfG
Johnny
Oje..also wenn der Vermieter ein Dickkopf ist dann wuerde ich mir am besten Rat beim Mietverein holen. Wir koennen ja hier immer nur Erfahrungsberichte abgeben...aber das ist nichts rechtlich korrektes.
Ich regele das seither immer so: Ich lasse einen Handwerker einen Kostenvoranschlag fuer die zu behebenden Maengel machen, bitte den Vermieter dann alle Reperaturen ausfuehren zu lassen und den Betrag von der einbehaltenen Kaution abzuziehen. So hab ich erstmal keine weiteren Ausgaben und eben auch schwarz auf weiss was das ganze kostet. Da kann er dann nicht mehr abrechnen.
Streichen musst du so weit ich weiss nur einmal. Also entweder bei Ein- oder Auszug. Das sollte aber im Mietvertrag schriftlich geregelt sein!
LG!
Beim Mieterbund habe ich heute leider schon 14 Euro in der Warteschleife der "Notfall Hotline" verpulvert um dann zu erfahren, dass ohne Mitgliedschaft sowieso keine Beratung erfolgt.
Hatte auch gehofft, dass die mir weiterhelfen können.
Beim Mieterbund habe ich heute leider schon 14 Euro in der Warteschleife der "Notfall Hotline" verpulvert um dann zu erfahren, dass ohne Mitgliedschaft sowieso keine Beratung erfolgt.
Soweit ich weiß sind Kosten fürs Warten unzulässig und nur in bestimmten Fällen noch zulässig, schau mal hier rein:
http://www.billiger-telefonieren.de/thema/warteschleife/
MfG
Im Mietsvertrag müsste es geregelt sein.
Wenn nicht, reicht es sogar aus Besenrein die Wohnung zu übergeben. Ansonsten den Vermieten nochmal befragen.
Danke, da bin ich tatsächlich schon selbst drauf gekommen.
Ansonsten den Vermieten nochmal befragen.
Das ist so als ob man einen Mörder fragen würde ob er schuldig ist;-)
Also im Mietvertrag steht:
Ich fürchte, das ist ein ziemlich langer Text, aber vielleicht kannst du mir ja helfen?