Wie hinterlässt man eine Mietwohnung am "Vermieterfreundlichsten"?
Liebe Communysten.
meine Tochter zieht am 30.05 aus ihrer Wohnung aus und muss die Wohnung dann auch an ihren Vermieter übergeben. Leider ist das das erste mal, dass wir eine Mietwohnung haben und wir sind uns nicht so richtig sicher worauf man achten muss. Außerdem müssen ein paar Dinge ausgebessert werden. Z.B: kleine Kratzer im Laminat, eine von der Witterung gerissene Innenscheibe einer doppeltverglasten Tür, Dübellöcher in den Wänden. Habt ihr dazu Tipps? Also wie man die entsprechenden Mängel behebt? Wir würden die Wohnung gerne in einem guten Zustand übergeben. Außerdem gibt es noch eine weitere Frage, meine Tochter hat 8 Monate dort gewohnt, die Wände sind beim Einzug weiß gestrichen worden. Müssen wir jetzt nochmal streichen? Obwohl alles noch weiß ist?
Ich kenne mich da wirklich nicht aus und würde mich freuen, wenn ihr mir mit ernst gemeinten, fundierten Ratschlägen weiterhelfen könntet. Der Vermieter ist leider ein ziemlicher Bock, der bei allem und jedem Kleinkram seinen Anwalt vorschiebt, daher wollen wir das ganze so gut es geht fehlerfrei über die Bühne bringen.
Liebe Grüße
Eure Lady
6 Antworten

Wie hinterlässt man eine Mietwohnung am "Vermieterfreundlichsten"?
So das eine Nachmieter sofort einziehen kann;-)
Was, wenn überhaupt, steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist und was zum Renovierungszustand bei Mietbeginn?
Vorab, eine Klausel wonach bei Mietende generell und unabhängig von Wohndauer und tatsächlichem Renovierungsbedarf renoviert werden soll ist unwirksam.
kleine Kratzer im Laminat, eine von der Witterung gerissene Innenscheibe einer doppeltverglasten Tür, Dübellöcher in den Wänden.
Das alles hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun und muß natürlich behoben werden.
Bei den Laminatkratzern muß evtl. unterscheiden werden zwischen normaler Abnutzung und wirklicher Beschädigung. Ohne das zu sehen kann man das natürlich nicht beurteilen.

Zu 1: das ist die Mängelanzeigepflicht laut BGB.
Zu 2. Wirksam
Zu 3: Wirksam
Zu 4: Wirksam siehe hier:
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-quotenklausel/#1
Zu 5 : Wirksame Kleinreparaturklausel
6+7 : Wirksam
An den Klauseln ist nichts auszusetzen.


Danke anitari, werd`s mir hoffentlich merken.

Ihr seit aber nette Mieter - find ich gut!
Notwendig ist es, die Dübellöcher zu entfernen, selbst verursachte Schäden zu beheben und die Wohnung (inkl. evtl. dazugehörigem Dachboden und Keller) mit dem Besen zu reiningen (besenrein). Zu meinem Verständnis gehören dazu auch saubere Heizkörper, eine gereinigte Badewanne/Dusche, Toilette - und sofern vorhanden - auch der Einbauküche inkl. Spüle und Herd (auch innen). Am besten vorischtshalber nochmal im Mietvertrag nachschauen, ob noch irgendwelche Regelungen unter der Position Auszug und Wohnungsübergabe stehen, die jedoch gesetzeskonform sein müssen. Eine grundsätzliche Renovierungsklausel wäre es beispielsweise nicht.
Ich persönlich würde mir zusätzlich wünschen (*träum*), dass der Mieter die Böden (inklusive der Ecken und Fußleisten!) auch feucht reinigt, die Heizkörper ebenfalls. Dass die Fenster und Fensterrahmen von innen und außen geputzt sind. Dass Spüle, Waschbecken, Badewanne/Dusche und Toilette nicht nur oberflächlich gereinigt werden (leider meistens der Fall und besonders ärgerlich), sondern blitzeblank und hygienisch sauber sind. Keine Haare im Abfluss der Wanne/Dusche! Toilette auch unter dem Rand sauber und frisch duftend! Neue Toilettenbürste (noch originalverpackt)! Armaturen glänzend und Spiegel geputzt! Falls EBK: Herd außen und innen sauber (Krümel!), ebenso der Kühlschrank (mit Essigwasser ausgewaschen = hygienisch und frisch). Wohnung frisch gelüftet! WOW
Ebenso wie anitari bereits schrieb: so dass ein Nachmieter sofort einziehen könnte.
Normalerweise ist nach 8 Monaten Mietzeit ein erneutes Streichen der Wände nicht erforderlich, es sei denn, z.B. aufgrund der zugespachtelten Dübellöcher, oder wenn in der Wohnung geraucht wurde. Darüber hinaus sehe ich nach nur 8 Monaten Mietzeit keine Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen.
Ob die Kratzer im Laminat unter die normale Abnutzung fallen (wofür ja Miete bezahlt wurde) oder schon Beschädigungen sind, kann von hier aus schlecht beurteilt werden. Bei uns hatte mal ein neuer Mieter die extra zum Abschleifen ausgehängte Tür - trotz großem Zettel daran - wieder eingehängt und über den neu verlegten Laminat gezogen. Dabei ist ein großer und tiefer Kratzer an dem erst 2 Tage alten Laminat entstanden, bevor der Mieter überhaupt vollständig eingezogen war. DAS ist dann eine Beschädigung. Wenn man allerdings ganz normal darauf läuft, gehören die hierdurch entstehenden Kratzerchen zur normalen Abnutzung, und müssen vom Vermieter hingenommen werden.
Eine von der Witterung gerissene Innenscheibe einer doppelverglasten Tür ist, zumindest nach meinem Verständnis, vom Prinzip her auch nicht Angelegenheit der Mieter - sofern es wirklich nur an der Witterung lag (innerhalb von 8 Monaten?), also ohne dass hier in irgendeiner Form die Sorgfaltspflicht vom Mieter verletzt wurde. Aber: der Schaden hätte dem Vermieter angezeigt werden müssen.
Auf jeden Fall würde ich bei der Wohnungsübergabe auf ein Übergabeprotokoll bestehen (nicht das noch "was nach" kommt) und auch vorsichtig sein mit voreiligen Schuldeingeständnissen. Einen Laminat kann man nicht abschleifen, und das Erneuern eines Doppelglasfenster der Tür kann - speziell bei Altbau-Türen - erfahrungsgemäß sehr teuer werden.
Alles Gute!

Ob man Schönheitsreparaturen ausführen muss hängt davon ab ob es eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag gibt.
Schäden die über den normalen Gebrauch/ normale Abnutzung hinaus gehen, die muss man natürlich beheben.
Außerdem gibt es noch eine weitere Frage, meine Tochter hat 8 Monate dort gewohnt, die Wände sind beim Einzug weiß gestrichen worden. Müssen wir jetzt nochmal streichen? Obwohl alles noch weiß ist?
Nur wenn es erforderlich ist.
Hier mal ein Link:
MfG
Johnny

Oje..also wenn der Vermieter ein Dickkopf ist dann wuerde ich mir am besten Rat beim Mietverein holen. Wir koennen ja hier immer nur Erfahrungsberichte abgeben...aber das ist nichts rechtlich korrektes.
Ich regele das seither immer so: Ich lasse einen Handwerker einen Kostenvoranschlag fuer die zu behebenden Maengel machen, bitte den Vermieter dann alle Reperaturen ausfuehren zu lassen und den Betrag von der einbehaltenen Kaution abzuziehen. So hab ich erstmal keine weiteren Ausgaben und eben auch schwarz auf weiss was das ganze kostet. Da kann er dann nicht mehr abrechnen.
Streichen musst du so weit ich weiss nur einmal. Also entweder bei Ein- oder Auszug. Das sollte aber im Mietvertrag schriftlich geregelt sein!
LG!

Beim Mieterbund habe ich heute leider schon 14 Euro in der Warteschleife der "Notfall Hotline" verpulvert um dann zu erfahren, dass ohne Mitgliedschaft sowieso keine Beratung erfolgt.
Hatte auch gehofft, dass die mir weiterhelfen können.

Beim Mieterbund habe ich heute leider schon 14 Euro in der Warteschleife der "Notfall Hotline" verpulvert um dann zu erfahren, dass ohne Mitgliedschaft sowieso keine Beratung erfolgt.
Soweit ich weiß sind Kosten fürs Warten unzulässig und nur in bestimmten Fällen noch zulässig, schau mal hier rein:
http://www.billiger-telefonieren.de/thema/warteschleife/
MfG

Im Mietsvertrag müsste es geregelt sein.
Wenn nicht, reicht es sogar aus Besenrein die Wohnung zu übergeben. Ansonsten den Vermieten nochmal befragen.

Danke, da bin ich tatsächlich schon selbst drauf gekommen.

Ansonsten den Vermieten nochmal befragen.
Das ist so als ob man einen Mörder fragen würde ob er schuldig ist;-)
Also im Mietvertrag steht:
Ich fürchte, das ist ein ziemlich langer Text, aber vielleicht kannst du mir ja helfen?