Bodenbelag verbieten?

9 Antworten

Wenn der Bodenbelag total verschlissen ist (nur optische Beeinträchtigungen zählen aber nicht), dann muss der Vermieter hier für einen Ersatz sorgen.

Er muss Dir allerdings kein Laminat einbauen, sondern einen gleichwertigen Fußbodenbelag. Im Zweifel also wieder Teppichboden.

Wenn Du das in Eigenleistung machen möchtest, dann brauchst Du zumindest für die Entfernung des vorhandenen Bodens die Genehmigung des Vermieters.

Anspruch auf eine Kostenbeteiligung besteht hier aber nicht.

Wenn es nur um die schwimmende Verlegung des Laminats geht, brauchst Du übrigens keine Genehmigung des Vermieters.

Unabhängig davon würde ich dieses Pressspanzeug auch nicht erlauben. Dann lieber etwas ordentliches.

"Trittschalldämmung" dürfte das entscheidende Stichwort sein.

Nicht jedes Haus verträgt ohne weiteres Klick- bzw. Klack-Laminat. Trotz bei Laminat selbstverständlicher Trittschalldämmung. Wenn die Wohnung also in einem Haus ist, das im Grunde nur weiche Beläge, wie Teppichböden verträgt, kann der Vermieter natürlich unter Hinweis auf dieses Problem darauf bestehen, dass Teppichböden nur wieder durch Teppichböden ersetzt werden.

Ein guter Teppichboden muss nach 11 Jahren noch lange nicht fertig haben. Die Frage ist, inwiefern der Teppichboden gelitten hat. Ist er nur verschmutzt, gibt es durchaus Möglichkeiten, den wieder sehr sauber zu bekommen. Am besten aber durch einen professionellen Teppichreiniger und spätestens dann stellt sich natürlich die Frage, ob es nicht gleich besser ist, den Teppich auszutauschen. Das entscheidet aber allein der Vermieter.

Keinesfalls muss der Vermieter einen Teil der Kosten für Laminat tragen, selbst wenn er die Verlegung von Laminat erlaubt. Er kann überdies verlangen, dass bei Mietende das Laminat wieder entfernt wird und eine saubere Fläche hinterlassen wird, auf der man wieder neuen Belag verlegen kann.

Kommt man bei gemeinsamer Betrachtung zu dem Schluss, dass ein neuer Teppichboden zu verlegen ist, weil der alte verschlissen ist, steht allein der Vermieter in der Pflicht, einen neuen Boden zu verlegen und zwar komplett auf seine Kosten. Der alte wurde über die Miete schon vollständig bezahlt.

Auf einen gleichartigen Belag (hier Teppichboden) hättest du Anspruch, wenn der mitvermietete Belag verschlissen ist, wovon man bei einer Liegezeit von 11 Jahren ausgehen darf. Du solltest deshalb den Mieter schriftlich um gleichartigen Ersatz (nur dazu wäre er verpflichtet)  bitten mit der Begründung, dass der alte nichts mehr taugt (zumal der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch während der Mietzeit zu erhalten). Man könnte sich aber einigen, dass statt dessen nun Laminat verlegt wird.

Verweigert der Vermieter beides, setze eine Frist zur Erneuerung und kündige bei Verzug an, dass du selbst den Ersatz beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das hat natürlich nur Sinn, wenn bewiesen ist, dass Ersatzforderung berechtigt ist.

Als Option bliebe, den Belag selbst gegen Laminat zu tauschen und bei Auszug den aufbewahrten Teppichboden wieder auszulegen.

Um es vorweg zu nehmen. Mietrechtlich gesehen darf er das Laminat verbieten. Das liegt daran, dass du die Wohnung mit Teppich gemietet hast. Jetzt einen anderen Boden rein zu legen wäre also vereinfacht ausgedrückt eine Veränderung der Mietsache. Du kannst das aber sehr wohl mit dem Vermieter besprechen und ihn überzeugen, den Laminat zu genehmigen. Doch er kann nicht gezwungen werden, das zu gestatten.

Die Kosten für einen neuen Teppich muss er nach 11 Jahren voll übernehmen. Das ist eine Instandhaltung und nach 11 Jahren kann man davon ausgehen, dass ein Teppich abgenutzt ist.

In dem Gespräch wie im ersten Absatz erwähnt kannst du dem Vermieter anbieten, die Preisdifferenz zwischen Teppich und Laminat zu übernehmen. Vielleicht überzeugt ihn das, den Laminat zu genehmigen.

... ja, denn diesen Plastemist nimmt eben nicht jeder und wer trägt die Entsorgungskosten, weil es ja als Sondermüll eingestuft wird?