Mängelschein beim Schornsteinfeger

4 Antworten

Bei der aufgeworfenen Frage muss man zwei Aspekte unterscheiden: Die technische Vorschrift, dass bei Ablufthauben, die mit Feuerstätten in einem Luftzusammenhang stehen, ggf. eine Automatik vorhanden sein muss, die ein Fenster (gekippt) öffnet, ist nachvollziehbar und sinnvoll. Die Saugleistung moderner Ablufthauben ist deutlich größer, als der Sog, der meist ausschließlich durch das Aufsteigen der warmen Luft im Schornstein die Verbrennungsgase ins Freie befördern soll. Die Ablufthaube würde somit, wenn diese in räumlicher Nähe zum Ofen betrieben wird, die Verbrennungsgase (besonders gefährlich das nicht riechbare CO) in den Innenraum saugen. Darauf, dass ein Bewohner immer (brav) die Küchentür schließt, hat sich der Verordnungsgeber lieber nicht verlassen wollen.

Ein völlig anderer Aspekt ist die rechtliche Konstruktion des Bezirks-Schornsteinfegers als Behörden-Handwerker-Zwitter. Und dass sich mancher BSF als kleiner Fürst in seinem Bezirk aufspielt, ist auch nichts Neues. Ein kundenfreundlicher Serviceleister würde sicher anders mit der Terminierung umgehen und die technische Notwendigkeit einer bemängelten Installation besser erkläutern. Aber Freundlichkeit und Service lassen sich leider nicht gesetzlich regeln.

Im angesprochen Fall handelt der BSF in seiner hoheitlichen Aufgabehälfte. Er ist hierbei quasi "Aufsichtsbehörde" und eben nicht Handwerker. Leider durch die völlig unklare Gesetzgebung so für den Bürger kaum unterscheidbar. Nicht umsonst wird von den Gegener des überholten Schornsteinfeger-SONDER-Rechts vorrangig eine klare Trennung von hoheitlichen und gewerblichen Tütigkeiten gefordert. Aber selbst wenn z.B. ein neutraler TÜV oder ein Bauaufsichtsamt eine Kontrolle durchgeführt hätte, die Problematik bei Dunstabzugshaube und Feuerstätte wäre bemängelt worden. Bei aller Kritik am Schornsteinfeger-Recht, ein Schornsteinfeger kann ja auch mal richtig liegen.

Mehr Infos zum Thema: http://sfr-reform.carookee.com/

Der festgestellte Mangel ist auf alle Fälle korrekt erkannt und seine Erläuterung dazu entspricht den geltenden Vorschriften.

Meine Erläuterung dazu:

Wird die Dunstabzugshaube als Ablufthaube bei gleichzeitigem Betrieb der Feuerstätte( ich denke es wird ein Kamin oder Kaminofen sein) betrieben kann es zu hohen Rauchgaskonzentrationen(CO 2 etc.) im Zimmer kommen. Da evtl. die "Zugkraft" der Abzugshaube größer als der Zug des Kamins sein könnte.Das muss ausgeschlossen sein.

Kruemellinchen 
Fragesteller
 25.04.2012, 20:00

Wie kann ich das ausschließen, bzw er nachweißen das es nicht so ist?

Kruemellinchen 
Fragesteller
 25.04.2012, 20:06

..ist schon eigenartig, dann müsste er das ganze Wohngebiet im Dorf bemängeln, die haben das alle so, jedoch hat dort noch keiner so einen Schein bekommen...

Zeitmeister57  25.04.2012, 20:09
@Kruemellinchen

das kann ich natürlich nicht beurteilen, aber vom rein Sachlichen/Fachlichem her, war seine Mängelanzeige korrekt....

Kruemellinchen 
Fragesteller
 25.04.2012, 20:52
@Zeitmeister57

...wo bekomme ich den Gesetzestext her, er hat mir ja auch keinen benannt.Klingt fast wie Zuruf, er muss es doch aber auch belegen...

nichts, ausser ihr könnt nachweisen, dass unter der tür noch genug luft durchkommt, früher war das bei den undichten fenstern noch kein problem..

Kruemellinchen 
Fragesteller
 25.04.2012, 19:57

Im Haus ist nichts luftdicht,unter den Türen ist ca.1 cm Platz.

123weiter  25.04.2012, 20:00
@Kruemellinchen

naja, dann müsst ihr den nachweis erbringen

123weiter  25.04.2012, 20:04
@123weiter

das blöde ist, wenn einmal was amtlich etwas festgestellt wurde, kann man nicht mehr so weiterwirtschaften, bei einem unfall steigt zum beispiel die versicherung aus und man hat grob fahrlässig gehandelt etc...

dieses schornsteinfegermonopol war schon längere zeit höchst umstritten. das stammt noch aus der nazizeit und gab den schwarzen männern ungeheuerliche kompetenzen. ich weiß nicht, wer das "angeschoben" hat, aber irgendwelche kämpfer für mehr demokratie haben es erreicht, dass die macht der schwarzen männer nicht mehr so unbeschränkt ist, wie bisher. da ich mit dem thema (als einfacher mieter) nichts mehr zu tun habe, bin ich nicht genau informiert, wie du dich wehren kannst. an deiner stelle würde ich einfach mal bei der verbraucherzentrale anrufen.

Kruemellinchen 
Fragesteller
 25.04.2012, 20:04

na ich bin auch froh wenn ich ihn los werde, aber das monopol bleibt bei ihnen, nur das kehren und messen durfen dann andere, feuerstättenschau bleibt bei ihm. feuerstättenschau heißt bei ihm, mal um die ecke schauen:)

Schornifeger  27.04.2012, 12:17
@Kruemellinchen

Hier wird vorsätzlich mit dem Leben von Menschen gespielt, wie kann man nur so einen Blödsinn schreiben. Wenn Sie nicht wissen worum es geht sollten sie sich mit Ihrer Meinung zurück halten und nicht Menschenleben gefährden. Und das das Schornsteinfegermonopol aus der Nazizeit stammt ist dumm abgeschrieben aber nicht wahr, lesen sie mal bei Wikipedia nach.

monopolfeind  04.05.2012, 09:19
@Schornifeger

Ihr mangelhaftes Wissen können Sie hier korrigieren:

http://www.schornsteinfegerfrei.de/RGB2.jpg

Menschenleben werden durch Schornsteinfeger und deren Pfusch gefährdet in Deutschland! Warum hat denn das Ausland laut Internationaler Feuerwehrstatistik pro Kopf viel weniger Schäden, CO-Tote usw? In Deutschland werden Schornsteinfeger bei Schäden nachweislich nicht mal richtig belangt, sondern fast immer als "unschuldig" hingestellt!

Ihre Argumentation ist egozentrisch, damit Sie Ihren überflüssigen Job und die unverschämt hohen Rentenansprüche behalten können! Schämen Sie sich eigentlich nicht?