Vorkenntnis bei Immobilien, Provisionsanspruch für den Makler

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Ja, es besteht Provisionsschutz. Ich habe vor mehreren Jahren zwei Doppelhaushälften von einem Eigentümer unter Vertrag gehabt. Zunächst sollte aber nur die linke Hälfte verkauft werden. Ich fand in der Vertragszeit keinen Käufer. Eine spätere Kontrolle hat gezeigt ,dass einer meiner Interessenten aber die rechte Haushälfte gekauft hat. Vor dem Gericht in Bonn habe ich Recht bekommen, denn es war erwiesen, dass der Kunde nur durch mich Kenntnisse über das Objekt erlangt hat. Ich habe meine Provision erhalten.