Maklerprovision nach Ablauf des Vertrages fällig?
Hallo zusammen, ich habe hier schon einige Antworten zu ähnlichen Themen gelesen, konnte jedoch nichts 100% passendes zu meiner Frage finden.
Zu unserer Situation, wir haben durch den Bekanntenkreis erfahren, dass jemand aus der Schule der Kinder ein Haus verkauft. Habe diesen Kontaktiert und uns getroffen um das Haus zu besichtigen. Am Ende der Besichtigung hieß es dann, dass ein Makler involviert ist, die Suchanzeige aber derzeit pausiert sei, der Maklervertrag läuft allerdings noch ein paar Monate und beinhaltet das exklusive Verkaufsrecht. Wir sind weder über den Makler zu diesem Objekt gekommen, es ist keine Anzeigen o.ä. online und ein Expose haben wir auch nicht erhalten/gesehen.
Heißt das nun, nach Ablauf des Maklervertrages wären Käufer und Verkäufer befreit von der Maklerprovision ?
Frage 2: Wäre ein Vertrag in der Laufzeit des Maklervertrages möglich ? Wie oben geschildert, hatten wir nie Kontakt mit dem Makler bzw. sind durch seine Aktivitäten auf das Objekt aufmerksam geworden.
Danke :)
4 Antworten
Hallo,
wenn das so einfach währe würde ich nie eine Provision erhalten :)
Der Anspruch auf Maklerprovision ist in diesem Fall unabhängig von einem noch laufenden Auftragsverhältnis zwischen Makler und Verkäufer zu sehen. Wenn eine Umgehung des Maklers derart leicht möglich wäre, gäbe es wohl kaum noch einen Kunden, der die Dienste des Maklers entlohnt. Der Interessent kann sich in solchen Fällen dem Provisionsanspruch nicht dadurch entziehen, dass er den Kauf unmittelbar nach Ablauf des Maklervertrages mit dem Verkäufer abschließt, da die Bemühungen des Maklers zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch „mitursächlich“ sind.Nach allgemeiner Meinung genügt, dass die Maklertätigkeit nur mitursächlich für das Zustandekommen des Hauptvertrages war.
Sie braucht weder die einzige noch die hauptsächliche Ursache zu sein. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Auftraggeber durch die Dienstleistung des Maklers den Anstoß erhalten hat, sich konkret um das nachgewiesene Objekt zu bemühen. Folgt der Vertragsschluss in einem „angemessenen Zeitraum“ nach der Maklertätigkeit, so besteht zu Gunsten des Maklers eine Kausalitätsvermutung. Welcher Zeitraum als angemessen anzusehen ist, war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lange Zeit nicht eindeutig geklärt. Zwischenzeitlich hat der BGH die Grenze für die Vermutungswirkung bei einem Zeitraum von einem Jahr gezogen.
Wenn der Makler keine Expose im Internet oder in einer Zeitung aufgegeben hat dann würde ich dir Chancen einrechnen ,aber das ist wohle sehr unwahrscheinlich.
Du brauchst keinen Kontakt zum Makler gehabt haben.
Du hast es durch einen Bekanten erfahren , und der hat es vom wem ?
Der Besitzer wird wohl irgendjemanden den Ball zugespielt haben oder ?
Wie lang die Kette ist interessiert keinen.
Womit das Thema erledigt ist .
Stell dir vor du Arbeitest und bekommst keinen Lohn dafür .
Mittlerweile bin regelmäßig beim Anwalt weil sich diese Fälle häufen.
Nichts für ungut aber wenn du in der Lage eines Maklers bist und ständig deinen Geld hinterher rennen musst wirst du sauer.
Es kommt aber auf den Makler Vertrag an .
Was für einen Vertrag hat der Verkäufer den ?
http://www.anzeigen-immo.de/vertragsarten.html
hier siehst du ob ja oder nein
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Hallo ,
wie gesagt ich kenne seinen Vertrag nicht.
wenn ich einen Qualifizierten Alleinauftrag habe was die Regel ist,wird mir jeder Richter Recht geben.
Genau deswegen mache ich solche Verträge.
Der Verkäufer hat nicht das Recht ohne dem Makler zu agieren und genau da ist der Knackpunkt bzw der Sinn des ganzen.
Was meinen Sie wie viele das selbe behauten wie Sie.
Mindestens einmal im Monat habe ich es mit Genies zu tun !
Mein Anwalt freut sich regelmäßig.
Noch mal : Woher weiß der Bekannte von dem Objekt !
Wer hat den Preis erstellt ?
Etc Angaben ?
Der Verkäufer hat mit irgendjemand geredet und wen es der Weihnachtmann war .
Das juckt den Makler nicht ,er hätte Informiert werden müssen und wenn er es über sein Gespräch verkauft zählt dies wie eine Tätigkeit vom Makler.
Fakt ist, bei dem Vertrag hat er schlechte karten .
Und nun für Klugscheißer ob das Wort am Ende nun Provision oder Schadensersatz heißt wird sich am Ende rausstellen.
Der Maker wird die volle höhe seines Anspruchs erhalten.
ihr müsst zahlen.
ODER der Verkäufer bezahlt den Makler..........Vertrag ist Vertrag
Der Käufer hat mit dem Makler gar keinen Vertrag.
Der Makler könnte den Verkäufer höchstens mit SEINEN Auslagen belasten. Er ist ja für diesen Kaufvertrag gar nicht tätig gewesen.
Womit soll er also seine Courtage "verdient" haben?
Ein Makler arbeitet auf Erfolgshonorar. Wenn er den Kontakt zwischen euch und dem Verkäufer nicht hergestellt hat, hat er mit diesem Kauf überhaupt nichts zu tun.
Wenn überhaupt, kann er sich nur an den VERKÄUFER wenden. Mit euch hat er ja gar keinen Vertrag.
Frage 1 ist eindeutig- Vertrag läuft aus, es besteht kein Vertragsverhältnis mehr und keine Provision wird fällig. Frage 2 hängt vom Maklervertrag ab, wenn das hier vorliegt https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinauftrag , dann könnt ihr keinen Kauf ohne Provision im Vertragszeitraum tätigen.
Der Käufer hat mit dem Makler gar keinen Vertrag.
Lies doch einfach mal wörtlich was ich geschrieben habe! Mit keinem Wort habe ich geschrieben, dass die Käufer bei einem Alleinauftrag mit entsprechenden Klauseln die Provision zahlen müssten- lediglich, dass dann im Vertragszeitraum kein Verkauf ohne Provision möglich ist.
Also das ist nun wirklich zu weit an den Haaren herbei gezogen. Das will ich sehen wie der Makler nachweist, dass der Bekannte die Kenntnis vom Verkauf durch seine Anzeige(n) erlangt hat und nicht z.B. doch bei einem Elternabend und dann an den Fragesteller. Wenn er nicht wirklich die Adresse des Bekannten kennt, wird das wohl unmöglich. Klar ist, der Verkäufer muss den Interessenten an den Makler verweisen (hat er ja getan). Der Interessent muss aber dann die Provision, mit Hinweis auf das Erlangen des Verkaufswunsches durch Dritte, ablehnen. Das ist rechtlich einwandfrei. Der Makler wird dann zwar sicher keine "Tätigkeit" für den Interessenten ausüben (Besichtigung, Beratung etc.), aber er bekommt zumindest die Provision von Seiten des Verkäufers. Das ist zwar nur die Hälfte, aber besser als nichts.