Berechnet sich die Maklerprovision auf Angebotspreis oder auf Verkaufspreis?

5 Antworten

Meine Suche im Netz sagt auch der Kaufpreis wäre entscheidend

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/maklercourtage/

War der Makler bei den Verhandlungen noch dabei und hat den tieferen Preis mitbekommen ? Eventuell fehlt ihm nur die Info ansonsten mal nachfragen warum er nicht den tatsächl Kaufpreis nimmt.

Hallo, wir haben die Verhandlungen mit ihm selbst geführt. Er hat für eine ältere Damen die Verhandlungen übernommen. Er kennt den Kaufpreis. Ich werde gleich mit ihm telefonieren, um die Sache klarzustellen. Im Augenblick ist er nicht erreichbar. Was mich aber nur stutzig macht ist die Tatsache, dass in der Rechnung ganz explizit steht: "3% vom Angebotspreis". Deshalb gehe ich jetzt erst einmal nicht von einem Irrtum aus.

@Marcel74

Hm das wäre schon krass... In dem Link steht zumindest drin das wohl beim Kauf freier ist als bei Mietobjekten .. dann hoff ich mal für dich das es gut für dich ausgeht is zwat im verhältnis zu deinen Gesamtausgaben nicht ein riesen Betrag aber Summiert sich alles hoch wie ich auch erfahren durfte ^^

@zonkie

In dem Link steht aber ganz klar, dass die prozentuale Höhe der Provision ausgehandelt werden kann und vom Kaufpreis berechnet wird. Die prozentuale Höhe ist ja unstrittig.

@Marcel74

So, ich habe mit ihm telefoniert. Er sagte, er mache es immer so. Wir haben uns jetzt auf eine wirklich minimale Erhöhung geeinigt, damit die Sache erledigt ist. Damit kann ich gut leben. Ich zahle jetzt wenige 100€ mehr als geplant. Hat natürlich immer noch ein Geschmäckle, aber andererseits hat der Makler eine wirklich gute Arbeit geleistet und war auch immer bei allen Terminen anwesend - selbst nach Vertragsabschluss. Sein Fehler: Er hat nicht vorher mit uns gesprochen. Wir hätten die Höhe der Courtage ja auch vorher vereinbaren können, da hätten wir ja auch schon mit uns reden lassen.

@Marcel74

hat der Makler tatsächlich von Ihnen 3 % vom Kaufpreis incl. der MWST verlangt, dann wäre die MWST in den 3 % bereits enthalten (Preisangabeverordnung!)!  Haben Sie die Widerrufsbelehrung des Maklers quittiert? Ansonsten stehen Ihnen hier ohnehin noch Welten offen!

Hallo, wir haben die Verhandlungen mit ihm selbst geführt. Er hat für eine ältere Damen die Verhandlungen übernommen. Er kennt den Kaufpreis. Ich werde gleich mit ihm telefonieren, um die Sache klarzustellen. Im Augenblick ist er nicht erreichbar. Was mich aber nur stutzig macht ist die Tatsache, dass in der Rechnung ganz explizit steht: "3% vom Angebotspreis". Deshalb gehe ich jetzt erst einmal nicht von einem Irrtum aus.

Der Kaufpreis ist entscheidend, es sei denn man hat etwas anderes vereinbart.

Rufe den Makler an und weise ihn darauf hin.

Die Rechnung sollte / muss vom Kaufpreis errechnet werden!

Das ist ja gerade die Frage. "Sollte" oder "Muss"?

Hallo,

der tatsächliche Kaufpreis ist maßgebend.

Schicke ihm die Rechnung zurück mit der Bitte um Überprüfung, er hätte den falschen Kaufpreis angesetzt und demnach auch seine Provision falsch berechnet. Du bittest um Übersendung einer neuen korrekten Rechnung.