Muss ich den Hausmeister/Hauswart in die Wohnung lassen?

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Wenn mietvertraglich das Zugangsrecht wirksam geregelt wurde, dann ist dem Bevollmächtigten auch der Zugang zu gewähren. Allerdings ist diese durch den Mietvertrag eingeräumte Recht des Vermieters sehr eingeschränkt. Als wichtigste Einschränkung ist der Grund des Besuches zu sehen. Leider wurde dieser hier nicht genannt. Sie bestimmen, wann der Hausmeister Ihre Wohnung wieder zu verlassen hat. Sie sollten aber dieses Recht nicht willkürlich einsetzen. MfG

Nimm Ihn doch gelassen hin.Willst Du Krieg oder in Ruhe wohnen.Er muß schon einen Grund haben,wenn Er in die Wohnung will.Wenn Er von der Hausverwalung angekündigt wird ,mußt Du Ihn wohl reinlassen.

Rein lassen ja, wenn es angekündigt war (rechtzeitig) und keine "Dauerinstitution" ist - denn es müssen wichtige Grnde vorliegen.

Wenn er beleidigend wird, gilt das Hausrecht - einfach der Wohnung verweisen und eine netsprechende Beschwerde an den Vermieter!

Grundsätzlich: Du als Mieter bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht über sie. Du bestimmst also, wer wann deine Wohnung betreten darf oder nicht. Insofern im Mietvertrag eine Betretungsrecht der Wohnung tatsächlich vereinbart wurde, müsstest du bei berechtigtem Interesse (keine Kontrollbesuche) wegen Reparaturen oder anstehender Neuvermietung den Vermieter oder einen Bevollmächtigten den Zutritt nach rechtzeitiger Terminvereinbarung gewähren.

Du mußt ihn auch trotz Ankündigung nicht hereinlassen es sei denn, daß er vom Vermieter beauftragt ist eventuell vorhandene und vorgeschriebene Rauchmelder turnusgemäß zu warten und zu testen. Und das ist wirklich der einzige Grund der mir bekannt ist.