Darf mir der Vermieter verbieten, unter meinem Balkon Garten-Sachen abzustellen?

5 Antworten

Ja, natürlich. Da es sich ja auch um eine gemeinschaftliche Fläche handelt, sollen die anderen Bewohner ihren Kram doch sicherlich nicht auch bei Euch ablagern, oder? Das Gute sehe ich beim Hausmeister. Achte in der nächsten BK-Abrechnung, ob der diesbezügliche Kostenansatz für diese "Verwaltungsarbeit" erkennbar abgezogen wurde. Denn solche Kosten und Lasten hat ja ein Mieter nicht zu bezahlen.

Das Problem werden die 3 Keller-Fenster sein. Sie sollen Licht in den Keller bringen und wenn davor vollgestellt ist, geht das nicht. Ist der Vermieter Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft, kann es sein, dass es Beschlüsse gibt, dass unter den Balkonen nichts gelagert werden darf. Dann muss der einzelne Eigentümer das gegen seine Mieter durchsetzen. Da nützt ihm noch nicht einmal guter Wille etwas. Die Kröte müßt ihr schlucken.

Vielleicht findet ihr andere Möglichkeiten, Eure Sachen vor Vogeldreck zu schützen. Abdecken z. B.

Da Ihr die Fläche unter dem Balkon sicher nicht mitgemietet habt darf der VM Euch verbieten diese als Abstellfläche zu benutzen.

Natürlich darf er das, es ist sein Fläche, nicht Deine...

Ich denke schon.

Bei uns darf auch niemand was unter dem Balkon abstellen.