Welche Rechte hat das BAG (darf es auch Autofahrer anhalten...)?

4 Antworten

Die Kontrolleure des Bundesamtes sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten. Dies erfolgt bei mobilen Kontrollen mit Herauswinken zum nächsten Parkplatz oder bei Standkontrollen an Rast- oder Parkplätzen auf Bundesautobahnen. Kontrolliert wird aber auch an Bundes- und Landstraßen.

Die Überprüfungen finden oft in Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie der Polizei, dem Zoll oder der Gewerbeaufsicht statt.

Den normalen Verkehr kontrollieren sie nicht, da aber fast immer die Polizei dabei ist, darf die das dann.

Ämter halten nur selten Fahrzeuge an.

Crack  14.06.2010, 18:39

Da bist Du aber sehr schlecht informiert!

PepsiMaster  14.06.2010, 23:41

das BAG macht das sogar ziemlich oft ... das Finanzamt übrigens auch (die nennen sich nur dann Zoll)

Das Bundesamt für Güterverkehr ist unter anderem dafür zuständig den ordnungsgemäßen Transport von gewerblichen Gütern auf den Straßen zu überwachen. Dazu zählt in erster Linie die Kontrolle von LKW und Transportern auf Einhaltung der Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung, Fahrzeugsicherheit und Ladungssicherung.

Sie dürfen aber auch normale Autos anhalten, wie sollen sie denn nur vom Äußeren her unterscheiden was gewerblich und was privat ist? Schließlich werden manche Transporter privat genutzt, manche PKW`s dafür gewerblich. Es gibt ja keine Kennzeichnungspflicht für gewerblichen Transport. Und die BAG wird sicher auch jeden Autofahrer anhalten der gerade mit 10 Sack Zement aus dem Baumarkt in seinen Garten unterwegs ist wenn der PKW dadurch überladen oder die Ladung nicht gesichert ist.

Nein. Die sind ja nicht für die Verkehrsüberwachung zuständig, sondern nur für die Einhaltung der Zahlungspflicht. Und Maut betrifft nun mal nur LKW. Soweit ich weiß, dürfen die auch bei LKW nicht Fahrzeug oder Fahrer kontrollieren, sondern nur die Zahlung der Maut überprüfen.

Crack  14.06.2010, 18:54

Die Einhaltung der Mautzahlung gehört auch zu seinen Aufgaben (Das BAG), aber eher nebensächlich. Das wird viel effektiver durch die Autobahnbrücken gemacht die jeden LKW fotografieren und dessen Daten dann mit TollCollect abgleichen.

Und das BAG darf sehr wohl Fahrzeug und Fahrer kontrollieren. Sie sind neben der Polizei für die Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten, technische Sicherheit der Fahrzeuge und Ladungssicherheit verantwortlich.

http://www.bag.bund.de/cln009/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/verkehrsaufgabennode.html