Haben Fußgänger auf einem Parkplatz Vorrang vor den Autos?

9 Antworten

Ich dachte ich hätte immer Vorrang als Fußgänger weil doch sowieso Schrittgeschwindigkeit gilt.

Das kann man so nicht pauschal sagen. Auf öffentlichen Parkplätzen trifft vor allem §1 der StVO zu:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das gilt für alle Teilnehmer, auch für Fußgänger. Im Falle eines Unfalles entscheidet dann notfalls ein Gericht, wer sich eventuell rücksichtlos gegenüber den anderen verhalten hat und das kann unter Umständen auch der Fußgänger sein.

In der Praxis wird die Schuld dann meistens auf beide verteilt.

Ich bin der Meinung, dass man immer aufpassen sollte, auch wenn man im Recht ist. Was nutzt es Dir, wenn Du Vorfahrt hattest, aber leider tot bist?

Ich persönlich mache das immer so auf größeren Parkplätzen von Supermärkten, dass ich die Autos erst fahren lasse, denn die müssen wieder anfahren und für einen Fußgänger ist das Anhalten nicht mit Mühe und Abgasen verbunden.

Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, dass einem freundlich begegnet wird, wenn man auch freundich ist. Oft winkt ein Autofahrer einem noch rüber, wenn man selber lächelt und ihn auch fahren lassen würde.

Meine Meinung ist, dass man nett miteinander umgehen sollte, dann hat man definitiv weniger Ärger und Probleme.

gesonderte Aufmerksamkeitspflicht der Autofahrer - beim Zebrastreifen - Fußgänger hat Vorrang - ohne - muss er selbst aufpassen - muss er auch im fließenden Verkehr

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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das heißt der Schwächere hat Vorrang - auch auf einem Autoparkplatz - da muss man erst Recht damit rechnen, dass Fußgänger kreuzen oder Kinder von irgendwoher gelaufen kommen ....

deswegen gilt dennoch auf einem Parkplatz rechts vor links und Augen auf wenn man die Straße überquert

@verreisterNutzer

rechts vor links gilt zwischen Auto und Fußgänger gar nicht ....

Augen auf schadet nicht - damit man rücksichtslose Autofahrer frühzeitig sieht ...

@verreisterNutzer

Auf einem Parkplatz gibt es keine Straßen und daher kann man sie auch weder überqueren, noch gilt rechts vor links.

@frodobeutlin100

das gilt im gesamten Straßenverkehr also auch für Fußgänger bzw für Autofahrer bei Ampeln, wenn ich rechts abbiegen will kann es sein das die Ampel für Fußgänger grün ist. Der Fußgänger kommt dann u.a. auch von rechts (neben mir), funktioniert auch ohne Ampel

@Smartass67

natürlich gibt es auf einem Parkplatz Straßen, zwischen den Parkbuchten

@verreisterNutzer

;-) wenn die Fußgängerampel grün ist, hat der Fußgänger Vorrang - das hat mit rechts vor links nichts zu tun ....

@frodobeutlin100

deswegen hab ich es ergänzt auf ohne Ampel. Kommt dort der Fußgänger von links bzw vor dem abbiegen vorne, dann muss dieser warten, kommt er von recht bzw neben/ hinter mir muss ich warten

@verreisterNutzer

hast Du einen Führerschein oder rätst Du hier fleissig herum?

@frodobeutlin100

doch ich hab nen Führerschein + Auszeichnung 40 Jahre Unfallfreies fahren

@verreisterNutzer
deswegen gilt dennoch auf einem Parkplatz rechts vor links

Nein, das gilt dort eben NICHT. Die Regelung gilt für "Kreuzungen und Einmündungen" und dazu zählen Parkplätze nicht.

@NamenSindSchwer

auf Parkplätzen ins Besondere bei großen Einkaufszentren gibt es nun mal Kreuzungen und dort gilt ganz klar Rechts vor Links. Es wird (ich hab noch nirgendwo einen Parkplatz ohne gesehen) auch deswegen immer mit einem Schild erinnert hier gilt die StVO.

Bei der Parkniesche an sich, wenn du ein oder ausparken willst gilt etwas anderes, da hast du auf den Verkehr zu achten. Das begründet sich aus dem "Spurwechsel"

@verreisterNutzer
auf Parkplätzen ins Besondere bei großen Einkaufszentren gibt es nun mal Kreuzungen und dort gilt ganz klar Rechts vor Links.

NEIN. Das sind keine Kreuzungen, da der Parkplatz (auch nicht der Teil der befahren wird) nicht als Fahrbahn gilt.

 Es wird (ich hab noch nirgendwo einen Parkplatz ohne gesehen) auch deswegen immer mit einem Schild erinnert hier gilt die StVO.

Genau. Und eben diese StVO besagt, dass dort NICHT Rechts vor Links gilt. Eben weil es dort keine Kreuzungen oder Einmündungen gibt.

Auf Parkplätzen gilt "Gegenseitige Rücksichtsnahme". Dort hat niemand Vorfahrt.

@NamenSindSchwer

ich hab es eben nach geschlagen. Der Knackpunkt ist Fahrbahnmarkierung.

Wenn eine solche auf einem Parkplatzgelände vorhanden ist gilt Rechts vor Links.

Wenn keine vorhanden ist, dann tatsächlich nur gegenseitige Rücksichtnahme.

das heißt der Schwächere hat Vorrang

Mir ist schleierhaft wie du nach Zitat des korrekten Paragraphen zu dieser Schlussfolgerung kommst...

@NamenSindSchwer

steht in genau diesem §§ - es gilt nicht das Recht des Stärkeren ....

@frodobeutlin100

Eben...und auch nicht das Recht des Schwächeren.

@frodobeutlin100

es gilt Gegenseitige Rücksichtnahme, heißt also, dass niemand ein gesondertes Recht besitzt, sondern beide aufpassen sollen.

Die Handhabung des schwächeren Verkehrsteilnehmers ist eine ganz andere Sache und wird nur vor Gericht geltend gemacht, wenn es zu Unfällen kommt, was eigentlich ne Sauerei ist. Denn somit kann man sich und das gab es schon absichtlich anfahren lassen und bekommt dafür auch noch Geld

Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme.

Werd immer angehupt wenn ich drüberlaufe

@Kaito1987

Na wenn du einfach losläufst ohne zu schauen...

@NamenSindSchwer

Die brettern ja aber auch mit 30 kmh über den Parkplatz

@Kaito1987

Dann sei froh, daß Du bisher nur angehupt worden bist. Auch ein Schild "Ich hatte Vorrang!" macht einen Rollstuhl nicht bequemer.