Wenn ein Fußgänger angefahren wird, wer ist Schuld?

7 Antworten

Soweit ich weiß der autofahrer. Bei personen die aus dem vertrauensgrundsatz ausgeschlossen sind auf jedenfall der autofahrer (kinder, menschen mit körperlicher beeinträchtigung, gebrechliche,...)
Bei allen anderen muss jch ehrlich sein, kann ich es nicht sagen

Nicht zwangläufig

Im NOrmalfall muss man so fahren das man bei einem Hinderniss jederzeit anhalten kann.

Wenn dir jetzt ein Kind voll reinrennt weil es zwischen 2 Autos vorkam und du es nicht sehen konntest und auch nicht damit rechnen musstet ist das was anderes.

Im Normalfall muss man so fahren, dass man bei einem Hinderniss jederzeit anhalten kann.

Tja, wenn sich das Hindernis sich schon etwas länger auf der Straße befindet, nicht aber, wenn es urplötzlich auf die Straße dop(p)st. ;)

Oder soll er dann Anker werfen?^^

@Eichbaum1963

Ich weiß zwar, dass Du das richtige meinst, nur der Satz hier ist etwas unglücklich formuliert:

Oder soll er dann Anker werfen?^^

Natürlich soll er den Anker werfen und nicht einfach weiterfahren, so nach dem Motto, selber schuld, bremsen lohnte sich eh nicht mehr.

Aber wie gesagt, ich weiß ja, dass Du das richtige meinst :-)

@TheGrow

Naja, mit Anker meinte ich auch das Ding aus Metall - und wer zahlt denn schon danach die Reparatur der Straße? :DD

Aber ich hab da in der Tat was vergessen. Richtig müsste der Satz nämlich lauten:

Oder soll er dann nen Anker werfen?^^

Hallo cwoman,

bei der Klärung der Schuldfrage kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.

In vielen Fällen wird dem Autofahrer der einen Fußgänger angefahren hat vorgeworfen, sich nicht an § 1 der StVO gehalten haben die besagt:

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§ 1 StVO - Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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Ein Verstoß gegen Paragraph 1 liegt aber nur dann vor, wenn man die  mögliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat und den Unfall hätte voraussehen können. Und logischerweise erst recht, wenn man den Unfall absichtlich verursacht.

Im Falle Deiner Frage kommt es also ganz da drauf, ob es dem Autofahrer möglich war, vorauszusehen das der Fußgänger mitten über die Straße läuft.

Hierbei sind besonders hohe Maßstäbe anzusetzen, wenn es sich um Kinder oder um alte Leute handelt, denn insbesondere bei diesen Personenkreis muss man mit einem unberechenbaren Fehlverhalten rechnen und dementsprechend aufmerksam und bremsbereit sein.

Da bei solchen Unfällen der angefahrene Fußgänger oftmals verletzt wird, droht bei Verletzung des § 1 StVO sogar ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Was die Schuldfrage im Bezug auf die versicherungstechnische Schuldzuweisung gilt auch hier, dass der Autofahrer nur dann die volle oder zumindest eine Teilschuld erhält, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Bedeutet, der Autofahrer muss nicht in jedem Fall damit rechnen,  dass ihm ein Fußgänger vors Auto läuft, sondern es kommt ganz auf die Umstände an, ob ihn:

  • keine Schuld oder
  • eine Mitschuld oder
  • die volle Schuld

am Unfall trifft.

Schöne Grüße
TheGrow

Nö, der Autofahrer haftet aus der Gefährdungshaftung. Es wird keine Schuldfrage gestellt. Man braucht ja nicht so ein gefährliches Objekt wie ein Auto zu benutzen. Und wer es doch tut, der haftet eben. Weil vom Auto eine Gefahr ausgeht.

Ich weiß, es klingt paradox, ist jedoch rechtlich gesehen eine einfache Erklärung für Gefährdungshaftung.

Deshalb hat der Gesetzgeber auch eine Haftpflichtversicherung angeordnet. Ohne EVB keine Kennzeichen.

Oder auch nicht. Das stellt sich dann meistens bei einer Gerichtsverhandlung Heraus.

Das kommt auf verschiedene Fakten an.

Wenn Du ein kleine Kind abfährst, ist fast immer der Autofahrer mit Schuld.