Muß ich den Empfang der Abmahnung Unterschreiben? Gestehe ich damit nicht die schuld ein?

5 Antworten

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Falls du der Meinung bist,die Abmahnung ist unberechtigt,kannst du eine Gegendarstellung schreiben,die der Arbeitgeber zu deinen Personalunterlagen nehmen muß.

Abmahnung gibt es so oder so. Sonst wird Sie dir halt vom Arbeitgeber bzw deinem Vorgesetzten direkt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Vorfall wie du dich Verhalten hast wird auch dokumentiert werden. Dies trägt also nicht gerade dazu bei wenn du noch weiter in der Firma arbeiten möchtest. Bevor die 2. Abmahnung kommen sollte also lieber frühzeitig Kündigen sonst macht sich der Eintrag nicht gut im Arbeitszeugnis, das dir gekündigt wurde. Alles Gute !!!

Wenn Du den Empfang der Abmahnung unterschreibst, dann hast Du nur den Empfang bestätigt, es ist kein Schuldeingeständnis!

eine abmahnung ist auch ohne deine unterschrift gültig

Wenn Du es unterschreiben sollst, dann schreib: zur Kenntnis genommen.