Abmahnung? Zeuge?

3 Antworten

Wenn Du Zeuge warst und man das in der Abmahnung erwähnt, spielt es keine Rolle, ob Du das möchtest oder nicht.

Hat Dein Kollege Dich darauf angesprochen? Du kannst ihm ja erklären, dass Du zufällig das Ende des Vorfalls mitbekommen hast und dass das vom AG/Vorgesetzten bemerkt wurde und man Dich deshalb als Zeugen benannt hat.

Du hast ja nichts falsch gemacht, Du hast halt "Pech gehabt", dass Du anwesend warst.

Im Übrigen ist eine Abmahnung kein "Beinbruch", wenn das "Vergehen" zum ersten mal passiert ist und nicht wiederholt wird. Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, sein Verhalten zu ändern. Nicht mehr und nicht weniger.

Das hat schon seine Richtigkeit. Ob du willst oder nicht ist bei Zeugen ganz generell unbeachtlich.

Für den Moment hat das ja keine Konsequenzen für dich.

Der Arbeitgeber muss Dich dazu nicht um Erlaubnis fragen ...