Abmahnung unter vorbehalt annehmen?

11 Antworten

eine Abmahnung muss nicht unterschrieben werden. Es genügt, wenn sie in Gegenwart eines Zeugen übergeben wird. Von daher nützt es dir nichts, wenn du sie nicht unterschreibst. Wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, kannst du dagegen vorgehen, notfalls gerichtlich. Ob das allerdings förderlich für deinen Job ist, bleibt fraglich.

Tobi87612 
Fragesteller
 08.08.2011, 20:23

mein chef sagte: ... dann noch zwei abmahnungen, dann kann ich dich rausschmeissen.

bitmap  08.08.2011, 20:26
@Tobi87612

dann noch zwei abmahnungen, dann kann ich dich rausschmeissen.

Blödsinn. Das iat eine urban legend im Arbeitsrecht, mit diesen ''3 Abmahnungen = Kündigung''. Bei krassen vertraglichen Verstößen braucht man nicht mal eine Abmahnung.

alphonso  08.08.2011, 20:32
@bitmap

Abmahnungen sind jedoch ungemein hilfreich, wenn man jemanden los werden will, oder was denkst du, warum bei den Discountern so gerne und zahlreich abgemahnt wird....?

bitmap  08.08.2011, 20:50
@alphonso

Ich habe nicht behauptet, dass eine Abmahnung harmlos ist bzw. mehrere Abmahnung nicht im Endeffekt zu einer Kündigung führen können. Nur hinsichtlich dieser überall herumschwirrenden pauschalen Behauptung, dass 3 Abmahnungen immer eine Kündigung bedeuten, wollte ich etwas aufklären.

mathat1  08.08.2011, 21:15
@Tobi87612

Dein Chef hat nur fast recht. Der Abmahnung müssen jeweils von der gleichem "Art des Vergehens" sein um Kündigen zu dürfen. Zum Beispiel drei mal zu spät kommen.

Tobi87612 
Fragesteller
 08.08.2011, 21:52
@bitmap

naja, hatte es schon geschrieben, es war wegen erde, die ich angeblich nicht zurück in das lager gelegt habe.

Ganz klar nein. Du quitierst (bestaetigst) nur den Empfang der Abmahnung. Danach hast Du 14 Tage Zeit der Abmahnung zu widersprechen. Ich wuerde aber besser innerhalb einer Woche widersprechen. Parallel wird die Abmahnung an den Betriebsrat geleitet der ebenfalls darueber befindet. Sagen wir mal so der Betriebsrat hat zwar kein direktes Mitspracherecht, aber er muss informiert werden. Manchmal sind Abmahnungen schon aufgrund von Formfehlern unwirksam. Dazu muessten mir aber erst mal Details vorliegen.
Ich hoffe es hilft. Man kann auch eine Rechtsberatung hinzuziehen falls Du Dir nicht zutraust eine Gegendarstellung zu formulieren. Gute Erfahrungen habe ich mal mit einer online Rechtsberatung gemacht. Die war nicht so teuer. Hier der Name der Seite: rechtstipps.net

Auch wenn der Zugang anders bewiesen werden kann gilt: NICHTS unterschreiben! Dann vom Anwalt Gegendarstellung oder Stellungnahme formulieren lassen. Bloß nicht selber machen und um Gottes Willen nicht diese Gewerkschaftsfuzzies hinzuziehen.

unterschreibe das und ändere deine Arbeitsweise bzw den Grund für die Abmahnung sonst folgt Kündigung. Nichts manipulieren, das beschleunigt die Kündigung weil du uneinsichtig giltst!

Tobi87612 
Fragesteller
 08.08.2011, 20:19

ich sagte bereits, nur leute die sich auskennen

normalerweise steht drunter, dass du nur den Empfang quittierst, nicht aber den Inhalt. wenn nicht, dann unterschreib dass du sie zwar bekommen hast, aber mit dem inhalt nicht einverstanden bist. dann hast du 2 Wochen Zeit dich schriftlich zu äußern