Muß man eine Abmahnung unterschreiben?

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Wenn Du schreibst "Abmahnung erhalten" und darunter Deine Unterschrift mit Datum bestätigst Du nur den Erhalt.

Steht schon vorgedruckt da "Ich bestätige den Erhalt der Abmahnung und bin mit dem Inhalt einverstanden", dann verweigere die Unterschrift.

Nachstehend etwas interessantes zum Thema Abmahnung:

Eine Abmahnung muss bestimmte Kriterien enthalten. Fehlt ein Kriterium, gilt die Abmahnung nur als Ermahnung. Die Vorstufe zu einer eventuellen Kündigung wäre nicht erfüllt. Kriterien:

  1. Das Wort Abmahnung deutlich herausgehoben

  2. Genaue Bezeichnung des Verstosses mit Datum und Uhrzeit

  3. Die Missbilligung muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Ggf. auch Aufzeigen der Folgen des Verhaltens für den Betrieb

  4. Die ausdrückliche Aufforderung, dass Fehlverhalten abzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass es in Zukunft vermieden wird.

  5. Der ausdrückliche Hinweis, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird bzw. werden wird im Wiederholungsfall.

  6. Der Hinweis auf die konkreten Konsequenzen im Wiederholungsfall. Es reicht nicht zu schreiben, dass im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen sei. Konkret welche!!!

Der Mitarbeiter hat nun 3 Möglichkeiten zu reagieren.

Er nimmt die Abmahnung so hin. Erledigt.

Er ist zum Teil nicht damit einverstanden = er kann eine Gegendarstellung schreiben. Diese Gegendarstellung ist mit der Abmahnung zusammenhängend in die Personalakte zu nehmen.

Er ist gar nicht damit einverstanden = Klage beim Arbeitsgericht.

Ein letzter Hinweis: Nach einer Abmahnung muss ein Mitarbeiter ausreichend Zeit haben um unter Beweis stellen zu können, dass er sein abgemahntes Verhalten geändert hat. Das inflationäre Verteilen von Abmahnungen macht also keinen Sinn.

Vicki  23.02.2010, 21:40

"Abmahnung erhalten" - Bei ver.di sagte man mir, dass selbst wenn man eine Abmahnung mit diesem Satz unterschreibt, hat sie die gleiche Gültigkeit, als wenn man den Satz weglässt. D.h., dass man mit der Unterschrift die Abmahnung akzeptiert, egal, was man drüber steht.

Sunny7777  24.02.2010, 09:02
@Vicki

Bevor ich meine eigene Firma gründete, war ich in verantwortlicher Position in einem großen Unternehmen tätig. Dies bedingte auch, als Vertreter des Arbeitgebers Arbeitsgerichtstermine wahrzunehmen. Diese Fälle waren oft vor Gericht und aus dieser Erfahung heraus kann ich sagen, dass die Arbeitsrichter das "Abmahnung erhalten" wirklich so werten wie ich es schrieb.

Man unterschereibt das NIE NIEMALS NICHT.-Ne Abmahnung ist ne einseitige Willenserkärung und bedarf erstmal nur den Zugang zum Empfänger.-soll der Chef doch sehen, wie er den Zugangsnachweis bekommt.-Es wird zwar gerne gesagt, dass man durch ne Unterschrift nur den Epfang quittiert.-Bei Streitigkeiten siet das in der Regel aber anders aus.-Da heißt es fast immer unterschrieben = akzeptiert.-Wenn du also nicht mit der Abmahnung einverstanden bist, oder sonstige Zweifel an der Rechtmäßigkeit hast, unterschreibst du NICHT.-Dann kann der AG das Ding per Einschreiben zustellen o.ä.-Du hättest dann aber noch nix akzeptiert.

DerCAM  23.02.2010, 04:27

>>Dann kann der AG das Ding per Einschreiben zustellen << Oder kurz seine Sekretaerin reinrufen und die Abmahnung in deren Beisein uebergeben.

Meinereiner67  24.02.2010, 01:59
@DerCAM

Oder so.-dann hat der aber nix unterschrieben und somit kann es auch kein Missverständnis, o. argumentationen geben, dass er möglicherweise die Abmahnung akzeptiert haben könnte.-

DerCAM  24.02.2010, 04:14
@Meinereiner67

Ob man eine Abmahnung akzeptiert oder nicht ist voellig Banane. Entweder man hat sich eines abmahnfaehigen Fehlverhaltens schuldig gemacht und die Abmahnung ist berechtigt, oder man hat dies nicht und die Abmahnung ist unberechtigt. Haelt man sie fuer unberechtigt, schreibt man entweder eine Gegendarstellung (was mit erheblichen gefahren verbunden ist, siehe meinen Beitrag weiter oben) oder aber man klagt auf Ruecknahme der Abmahnung.

Kommt drauf an, was genau drin steht.

In der Regel unterschreibt man nur die Kenntnisnahme der Abmahnung.

Aber selbst, wenn man sie nicht unterschreibt, kommt sie in die Personalakte.

Du hast schon den richtigen Beitrag als beste Antwort rausgepickt. Ergaenzend zu Sunnys Ausfuehrungen sei aber noch erwaehnt, dass man mit einer Gegendarstellung sehr vorsichtig umgehen sollte. Die Gefahr, den Arbeitgeber auf einen moeglichen Fehler hinzuweisen und diesem damit die Moeglichkeit zur Korrektur zu geben, ist schon recht gross. Ausserdem passiert es nicht selten, dass man mit einer Gegendarstellung unbeabsichtigt das abgemahnte Verhalten auch noch bestaetigt (Nein, ich bin am Montag nicht ne halbe Stunde zu spaet gekommen. Das war am Dienstag und auch nur hoechstens 20 Minuten).

Ausserdem sei darauf hingewiesen, dass eine Abmahnung sowieso erst dann eine Wirkung entfaltet, wenn man das abgemahnte Verhalten wiederholt. Vorher schlummert die einfach so vor sich hin ohne irgend etwas zu bewirken. Oft ist es also besser, eine Abmahnung einfach hinzunehmen und nur insofern darauf zu reagieren, dass man das abgemahnte Verhalten nicht wiederholt.

Gruss DerCAM

Nein, wäre aber besser. Es dient dem Arbeitgeber dafür, dass du die Abmahnung zur Kenntnis genommen hast. Übrigens: Der Arbeitnehmer kann auch den Arbeitgeber abmahnen, was ja viele nicht wissen.

Meinereiner67  22.02.2010, 09:39

Kann man dem Chef dann auch irgendwann kündigen?

koepi123  22.02.2010, 10:13
@Meinereiner67

klar als deinen chef kannst du ihn kündigen. musst nur vorher dich selber kündigen

hap13 
Fragesteller
 22.02.2010, 10:19

wie soll das denn gehen, den Chef abmahnen?????

Sunny7777  22.02.2010, 11:06
@hap13

Das wäre möglich bei fortgesetzter, verspäteter Lohn- oder Gehaltszahlung. Das würde die Pflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag verletzen und kann abgemahnt werden.

DerCAM  23.02.2010, 04:28
@Sunny7777

Ja klar kann man den Arbeitgeber abmahnen. Nur welche Konsequenzen kann man dann androhen? Wohl nur die eigene Kuendigung.