eine schriftliche abmahnung -wie lange bleibt die in der personalakte

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt keine gesetzliche Regelung zu dem Verbleib einer Abmahnung in der Personalakte. Aber nach ca. zwei Jahren kannst du,wenn vorhanden mit der Unterstützung des Betriebsrates, die Löschung beantragen.Wenn du Einsicht gezeigt hast und dir nichts weiteres hast zu Schulden kommen lassen,wird ein verständiger Arbeitgeber damit einverstanden sein.

Prinzipiell ist eine Abmahnung ersteinmal endlos lang gültig. Allerdings hat der Arbeitnehmer das Recht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte falls er sich längere Zeit wohlverhält und die Abmahnung ihre Wirkung verloren hat.

Rein rechtlich ist die Abmahnung ansich kein Kündigungsgrund, aber falls später wegen der selben Sache eine Kündigung ausgesprochen wird (wiederholtes xyz) kann sie als Beweis benutzt werden. Aber eben nur, wenn die Kündigung aus dem selben Fall stattfindet.

Trinkt der Mitarbeiter z.B. im Betrieb Alkohol so kann eine Abmahnung wegen eines vorherigen Falles bei dem der Mitarbeiter im Betrieb Alkohol getrunken hat genutzt werden um eine Kündigung wegen wiederholten Fehlverhaltens auszusprechen. Solch eine Abmahnung wegen Alkoholgenuss würde aber z.B. im Fall einer Kündigung wegen Zuspätkommens 0 Wirkung haben.

Ja das ist der erste Schritt.

  • Das es drei sein müssen ist ein Mythos!

  • Eine Kündigung nach erstmaliger Abmahnung ist nur bei schwereren Verstößen möglich. Dieses ist aber immer vom Einzelfall.

  • Es können auch mehr als drei sein

Die Abmahnungen bleiben für immer in den Akten.

Du solltest eine Abmahnung nicht unterschreiben, weil Du sonst ein Anerkenntnis abgibst. Du kannst aber dem Empfang der Abmahnung durch Unterschrift bestätigen. Du solltest Dich jetzt ziemlich ruhig verhalten und Deine Arbeit gut erledigen. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion. Wenn Du die Abmahnung nicht für gerecht hälst, dann kannst Du dazu eine schriftliche Gegendarstellung schreiben, der Arbeitgeber ist dann verpflichtet diese Gegendarstellung in die Personalakte zu nehmen. Wenn die Vorwürfe ganz aus der Welt gegriffen sind, dann könntest Du Deinen Arbeitgeber in der schriftlichen Stellungnahme auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Du könntest weitere rechtliche Schritte androhen, falls der Arbeitgeber dies nicht tut. Wegen eines Vorfalls, der bereits abgemahnt wurde kannst Du nicht mehr gekündigt werden. Wiederholst Du etwas, was schon abgemahnt wurde, dann kannst Du sofort gekündigt werden. Drei Abmahnungen, wie man häufig ließt, benötigt ein Arbeitgeber gar nicht wenn er kündigen will!

Ich würde Dir raten nicht über zu reagieren, in spätestens 3 Jahren verliert die Abmahnung ihre Wirkung.

Was hat man Dir den vorgeworfen?

Wenn Du Dir nicht den gleichen Verstoß (Gegenstand der Abmahnung) leistest, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf eine Verfehlung mit der Möglichkeit zur Besserung. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber in der Regel zugleich auf das Recht zur Kündigung aus den Gründen, wegen derer die Abmahnung erfolgt ist. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Abmahnung selbst oder den Umständen zu entnehmen ist, dass der AG die Sache mit der Abmahnung nicht als "erledigt" ansieht. Ansonsten erlischt mit dem Verzicht das Recht zur Kündigung.(BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07)

Wenn Du Dir den selben Vorwurf nicht mehr zuschulden kommen läßt brauchst Du keine Angst zu haben. Sieh die Abmahnung als Aufforderung zur Besserung.

Eine bestimmte Zeit, nach der die Abmahnung entfernt werden muß, ist mir nicht bekannt.