Ist eine Abmahnung auch dann gültig wenn der AG sie nicht unterschrieben hat?

6 Antworten

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Es ist schon traurig was es hier für antworten gibt. Die Abmahnung muss natürlich unterschrieben sein, sonst ist sie ungültig. Ebenfalls muss vorher ein persönliches Gespräch stattgefunden haben, in dem der Mitarbeiter auch seinen Standpunkt vertreten kann. Richtig ist dass der Unterzeichnende auch die Berechtigung haben muss. Bei Konzenzernen ist dass in der Regel ein Personalmitarbeiter (Abteilungsleiter oder ähnlich) mit der entsprechenden Prokura. Bei Mittelständigen Unternehmen der Personalleiter, bei kleinen Unternehmen der Geschäftsführer. usw.

Das heißt ja gar nix,-Ne Abmahnug usw is ne einseitige Willenserkärung. - Die darf, wenn die gültig sein soll auch NUR der Geschäftsführer o. Inhaber unterscheiben. Alles andere ist kalter Kaffee.- Auch wenn da ne Unterschrift drauf ist, darf es NUR die v. GF sein. Eselsprokura, wie i.A. o. i.V. zählt nicht. Du musst die Abmahnung aber zurückweisen.- für Abmahnungen usw. gibts Fristen, innerhalb derer der Chef nach bekanntwerden des Sachverhaltes reagieren muss.-Wenn du die Abmahnung nur per normaler Post bekommen hast, musst du nicht reagieren.

dass heißt also das sie nicht gültig ist wenn keine unterschrift drauf ist?es MUSS also unterschrieben sein?

@Rapunzel1987

genau so.- und WENN se unterschrieben ist, dann darf das NUR v. Geschäftsführer sein.-es sei denn mit Vollmacht. -§ 174 BGB- wie gesagt du musst das dann zurückweisen,-steht auch im § 174 . - Was dann kommt, kannste dir ja denken, dann kommt die Abmahnung MIT Unterschrift.-Wie gesagt, wenn die jetzt NICHT per Einschreiben gekommen ist machste garnix. wenn dich irgendwann einer damit konfrontiert, sagste:-"wat füt ne Abmajnung?? -Wann soll ich denn sowas gekriegt haben??" - Wenn der zugang dokumentiert ist, Kannste nur zurück weisen.- Die Fristen, in denen der Chef nach Bekanntwerden des Sachverhaltes ragieren muss, musste selbst gurgeln.-

Wenn er dem Personalleiter Prokura erteilt hat nicht - ansonsten sollte eigentlich sowas der Chef persönlich unterschreiben - das ist richtig

sollte oder muss?ist sie ungültig wenn sie nicht unterschrieben ist?

ich denke ja! wo kämen wir hin, wenn man soetwas nicht mehr unterschrieben vorliegen haben müsste, damit es wirksam ist.

Da das Original in deiner Personalakte liegt und du nur die Kopie hast, oder umgekehrt, ist es sowieso egal...!!

Nein der Empfänger bekommt das Original  das ist nicht egal.
Nachher steht auf dem Original was anderes wie auf der Durchschrift.