Abmahnung ohne Unterschrift / Rechtsgültig?

4 Antworten

Ja sicher, ist eine Abmahnung, ohne deine Unterschrift Gültig. Die muss nur der Betrieb oder die Schule Unterschreiben. In der Abmahnung muss nur der Grund drin stehen, also weswegen Abgemahnt wird. Das einzige, wo du was gegen machen kannst, ist die Kündigung, wenn du eine Krankmeldung hast.

Herodes2 
Fragesteller
 31.10.2012, 18:49

Ich bedanke mich für die schnelle und Informative Antwort

PeterSchu  01.11.2012, 18:19

"Das einzige, wo du was gegen machen kannst, ist die Kündigung, wenn du eine Krankmeldung hast."

Das versteh ich nun nicht. Eine Krankschreibung schützt nicht vor der Kündigung.

Eine Abmahnung bedarf Deiner Unterschrift nicht. Ob sie wirksam ist wird sich in der Gerichtsverhandlung herausstellen.

(Ich konnte meiner Pflicht das Arbeitsverhältnis nachzukommen in so einer kurzen Zeit ( eine Woche) nicht erfüllen.)

Das versteh ich nicht so richtig. Wenn du krank warst mit AUB dann ist die Kündigung nicht rechtmäßig.

Lass das von einem RA überprüfen

Herodes2 
Fragesteller
 31.10.2012, 18:42

Dem werde ich nachkommen.

Dankeschoen für die schnelle Antwort

Habe ich es richtig verstanden, dass die Kuendigung mit exakt der gleichen Begruendung erfolgte, mit der vorher bereits abgemahnt wurde? Ein Verhalten wurde also abgemahnt, nicht wiederholt und dennoch wurde dann aufgrund des bereits abgemahnten Verhaltens gekuendigt?

Das geht natuerlich nicht! Eine Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten das Fehlverhalten deutlich vor Augen zu fuehren und ihm klar zu machen, dass ein solches Fehlverhalten zukuenftig nicht mehr geduldet wird. Dem Abgemahnten soll damit Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten dahingehend zu aendern, dass sich das abgemahnte Verhalten nicht wiederholt. Das Verhalten, das zur Abmahnung gefuehrt hat, wird durch eine Abmahnung erst einmal "geheilt" und kann somit keinen Kuendigungsgrund darstellen. Erst wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird, entwickelt die vorherige Abmahnung ihre volle Wirkung und es kann u.U. aufgrund der Wiederholung des abgemahnten Verhaltens gekuendigt werden (nicht aber aufgrund des bereits abgemahnten Verhaltens selbst!).

Wenn ich das richtig verstanden habe UND Kuendigungsschutz besteht (Arbeitsverhaeltnis besteht schon laenger als 6 Monate UND der Betrieb beschaeftigt regelmaessig mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter), sollte innerhalb von 3 Wochen(!) ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Einen Anwalt braucht man dazu erst einmal nicht unbedingt (muesste man in der ersten Instanz auch unabhaengig vom Verfahrensausgang immer selbst bezahlen).

Die Abmahnung muss nicht vom Abgemahnten unterschrieben sein. Es zaehlt allein, dass er sie erhalten hat.

Ja sicher, ist eine Abmahnung, ohne deine Unterschrift Gültig. Die muss nur der Betrieb oder die Schule Unterschreiben.