Muss ich dem Gegnerischen Anwalt zahlen?
Guten Abend, Ich hatte nun vor einigen Monaten Meine Gerichtsverhandlung. Es ging um die Rückabwicklung eines Pkw´s. Wir hatten uns auf einen Vergleich geeinigt. Ich musste eine gewisse Summe X zahlen (Was ich auch Anstandslos Tat). Ich habe mich auch bereit erklärt die Kosten für die Gerichtsverhandlung sowie die Kosten meines Anwalts über meine Rechtsschutz zu regulieren . Bis hier hin ist ja alles gut. So nun kam die Gegnerische Seite auf mich zu und meinte ich, er hätte nun seine Rechnung von seinem Anwalt erhalten und ich solle für aufkommen. Ist das rechtens ? außerdem wurde er recht ungehalten und Bedrohte mich falls ich die nicht machen würde. wie soll ich vorgehen ? und muss ich diese Kosten tragen ?.
über Antworten würde ich mich sehr freuen.
6 Antworten
In einem Vergleich ist ja geregelt, wer was bezahlt.
Und so wie Du alles aufgezählt hast, um was Du Dich kümmerst(was Du bezahlst), ist sein Anwalt nicht mit dabei. Wie ist denn der Vergleichfestgehalten? Da müsste da alles drin stehen. Und wenn sein Anwalt da nichtdrin steht, dann bezahlt er ihn selbst.
Ein Vergleich ist nun einmal keinUrteil, und deshalb kann er frei ausgehandelt werden. In der Regel heißt das:die Kosten werden gegeneinander aufgehoben (was hier ja nicht geschehen ist)oder es wird eine Regelung getroffen. Und das ist hier ja wohl geschehen, sonsthättest Du nicht die vollen Gerichtskosten zu bezahlen. Lass Dich nichteinschüchtern. Nur das, was im Vergleich steht, ist auch zu bezahlen.
sag einfach deinem Anwalt das die andere Person dich bedroht hat
denke kaum das du da kosten übernehmen musst ( abgesehen von eventueller Schadens Wiedergutmachung )
bin aber keine Expertin , keine 100% garantie , wäre nur unlogisch für mich das du für einen anderen solche kosten zahlen müsstest
Schau doch mal, was für eine Kostenregelung im Vergleich steht. Dort werden die Kosten meist gegeneinander aufgehoben, was heißt, dass jeder seine eigenen Rechtsanwaltskosten trägt und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden. In diesem Fall müsstest du die Kosten der Gegenseite also nicht übernehmen.
Ich dachte beim Vergleich täglich jeder sein Anwalt.
Was hat der Gegner gesagt warum du seinen Anwalt bezahlen sollst?
Das er es nicht einsieht. weil ich Kläger wäre sollte ich das übernehmen. Wäre es nach ihm gegangen hätten wir keine Anwälte bzw Gerichtliches verfahren gebraucht. Aber ich hatte es ihm mehrmals gesagt ohne anwalt das ich meine Geld wieder haben möchte. Dann mein Anwalt und als sich gar nichts tat war halt das Gerichtliche notwendig.
OK. Ich kann mich aber auch täuschen. Ich sehe es aber beim Vergleich so, dass jeder seinen Teil zahlt. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Ich fürchte, dein Gegenüber ist im Recht.
Wenn dir die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden, schließt das die Kosten der Gegenseite und damit die Anwaltsrechnung mit ein.
Die Gegenseite kann diese Kosten dann im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses beantragen.