Wer zahlt den Anwalt und die Gerichtskosten bei einem Verfahren das zugunsten des Angeklagten eingestellt wurde bzw. der Angeklagte freigesprochen wurde?

6 Antworten

Bei Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten.

ABER: bist du vollständig freigesprochen worden? Oder gibt es doch irgendwelche Auflagen etc?

vollständig freigesprochen

@xXfuc3this

Dann sollte die Staatskasse sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten tragen.

Da du für das Verfahren ja einen Anwalt hattest, würde ich ihn fragen.

danke für deine Anwort!

Wieso fragst Du das nicht den Anwalt? Bei 1.100 EUR sollte das doch drin sein, dem Mandanten zu erklären wie es weitergeht.

werde ich nochmals machen, denke aber das er auch nur sein Geld will.

Du verwechselst irgendetwas. Denn bei einem Strafverfahren werden dir die Gerichtskosten bei einer Verurteilung nach dem Verfahren in Rechnung gestellt (anders als im Zivilverfahren und dem dortigen Kostenvorschuss). Die Kosten trägt bei einem Freispruch die Staatskasse. Beim Verteidiger aber nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung.

Einspruch einlegen.

Normalerweise wird doch schon bei der Urteilsverkündung gesagt wer die Kosten trägt.

Einspruch gegen? wurde nichts gesagt.

@xXfuc3this

Gegen den Kostenbescheid. Den wirst du doch haben.

den Kostenbescheid hab ich werde ich machen, danke!

Entweder wird das vom Gericht festgelegt oder man zahlt es eben selber bzw. holt es sich von jemand anderen. Du schreibst von einem Rechtsschutz aber wendest dich nicht an ihn?

soviel ich weiß zahlt der Rechtschutz nicht wenn man angeklagter ist zumindest bei Körperverletzung, warum hat das dass Gericht festzulegen auf welches Gesetz beruft sich das Gericht? ich kann mir nicht vorstellen dass jemand der unschuldig vor Gericht ist 1400€ blechen muss?