Muss ich die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen?

3 Antworten

Bisher war es ein Verfahren, dass auf das Strafrecht beruhte. Der Staatsanwalt hat ein Verfahren gegen Dich eingeleitet und festgestellt, dass keine Anklage erhoben werden muss. Damit ist dieser Teil geschlossen und Du brauchst höchstens einen Rechtsanwalt zu bezahlen, der von Dir evtl. beauftragt wurde.

Ich gehe nicht davon aus, dass der Dienstleister eine privatrechtliche Klage gegen Dich eingereicht hatte und dass es hier zu einer Gerichtsverhandlung mit Urteil gegen Dich kam. In diesem Fall hättest Du alle Kosten zu tragen. Du hättest Deinen Anwalt bezahlen mussen + die Gerichtskosten + die Kosten des Anwalts der Gegenseite.

Also: Kein Gerichtsurteil - keine Zahlungen an andere Rechtsanwälte als demjenigen, den Du beauftragt hast!

Falls der Dienstleister jetzt noch eine privatrechtliche Klage gegen Dich einreicht, wirst Du sie schnell damit los, in dem Du beweist, dass Du die Dienstleistung bezahlt hast. Weitergehende Forderungen wären unbegründet.

Jeder kann jederzeit sich juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt holen, den er dann natürlich selbst bezahlen muss. Erst dann, wenn es zu einem Urteil im Privatprozess gekommen ist, muss der "Unterlegene" alle Kosten übernehmen.

Du hast den Anwalt nicht beauftragt.  

Er hat den Anwalt doch selber beauftragt.