Muss ich die Kosten des gegnerischen Anwalts zahlen?
Der Fall ist etwas kompliziert: ich war mit der Ausführung einer Dienstleistung nicht zufrieden und habe daher nicht gezahlt. Dem Dienstleister waren meine Beschwerden bekannt und mein Unwillen zu zahlen. Nach einigem hin und her hat sich der Dienstleister einen Anwalt genommen und mich angezeigt wegen warenkreditbetrugs. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall geprüft und die die Anklage gegen mich fallen lassen, ehe es zu einem Prozess kommen konnte. Auch von der Polizei wurde mir nochmals bestätigt, dass es sich nicht um eine strafrechtliche Sache handelt sondern wenn überhaupt zivilrechtlicher Natur ist. Trotzdem haben wir dann den ausstehenden Betrag gezahlt, um weiteren Problemen aus dem Weg zu gehen. Nun zu meiner Frage: der Anwalt des Dienstleisters fordert nun von mir die Übernahme seiner Anwaltskosten mit der Begründung, dass ich nur gezahlt hätte, weil sein Klient ihn engagiert hätte. Ich fühle mich jedoch durch die Staatsanwaltschaft bestätigt, zumal es sich nicht um einen zivilrechtlichen Rechtsstreit handelte und der Anwalt somit nicht im direkten Bezug zu unserer zahlungsvereitschaft steht. Muss ich seine Kosten trotzdem übernehmen oder nicht?
3 Antworten
Bisher war es ein Verfahren, dass auf das Strafrecht beruhte. Der Staatsanwalt hat ein Verfahren gegen Dich eingeleitet und festgestellt, dass keine Anklage erhoben werden muss. Damit ist dieser Teil geschlossen und Du brauchst höchstens einen Rechtsanwalt zu bezahlen, der von Dir evtl. beauftragt wurde.
Ich gehe nicht davon aus, dass der Dienstleister eine privatrechtliche Klage gegen Dich eingereicht hatte und dass es hier zu einer Gerichtsverhandlung mit Urteil gegen Dich kam. In diesem Fall hättest Du alle Kosten zu tragen. Du hättest Deinen Anwalt bezahlen mussen + die Gerichtskosten + die Kosten des Anwalts der Gegenseite.
Also: Kein Gerichtsurteil - keine Zahlungen an andere Rechtsanwälte als demjenigen, den Du beauftragt hast!
Falls der Dienstleister jetzt noch eine privatrechtliche Klage gegen Dich einreicht, wirst Du sie schnell damit los, in dem Du beweist, dass Du die Dienstleistung bezahlt hast. Weitergehende Forderungen wären unbegründet.
Jeder kann jederzeit sich juristischen Rat bei einem Rechtsanwalt holen, den er dann natürlich selbst bezahlen muss. Erst dann, wenn es zu einem Urteil im Privatprozess gekommen ist, muss der "Unterlegene" alle Kosten übernehmen.
Du hast den Anwalt nicht beauftragt.
Er hat den Anwalt doch selber beauftragt.