Muss ich trotz Rechtsschutzversicherung Reisekosten des Anwalts zahlen?

6 Antworten

Im Zweifelsfall noch einmal in der Rechtschutzversicherung gucken. Es ist aber tatsächlich oft so, dass diese Kosten nicht getragen werden,da die Rechtsschutzversicherung diese anwaltlichen Reisekosten dann als "nicht notwendige" Verfahrenskosten einstuft, ist die Verfahrensweise in Ordnung. Wäre ein Anwalt am Gerichtsort beauftragt worden, hätten diese Reisekosten nicht geltend gemacht werden können. Hier greift der kostenrechtliche Grundsatz der ökonomischen Prozessführung.

Im "Normalfall" wird für Verfahren in anderen Städten ein Anwalt vor Ort des Gerichtes gestellt der alles regelt. Bei Dir zuhause wird wird ein Korrespondensanwat gezahlt.

Es gibt aber auch Tarife in modernen Versicherungen die in solch einen Fall die Reisekosten des Anwalts übernehmen (z.B. DAS Rechtsschutz Tarif OPTIMAL) Das verhindert natürlich das "stille Post Spiel"

Meist übernimmt eine RSV nur sehr begrenzt Fahrtkosten des Anwalts. Hier am besten die Versicherung fragen. Und was die RSV nicht zahlt, muss eben der Mandant zahlen.

Die RS V. zahlt für gewöhnlich in solchen Fällen einen Korrespondenzanwalt, wenn die Verhandlung nicht in Deiner Heimatstadt stattfindet.

Allerdings machen viele Gesellschaften die Übernahme eines Korrespondenzanwaltes von einer bestimmten Entfernung (z. B. ARAG: 100 km oder generell Ausland) abhängig. Bis 100 km ist im Inland in diesem Beispiel ein Anwalt am Ort des Gerichts zu wählen oder die Reisekosten aus eigener Tasche zu zahlen!

Die Reisekosten-Erstattung steht dem Anwalt zweifelsohne zu, und ist vom Mandanten zu zahlen !

Das gilt nicht für Anwälte die am Ort des Gerichtes Ihre Kanzlei betreiben !

Eddy21