Kann ich nach dem gewonnen Prozess die Kosten meines Anwalts vom Gegner verlangen?
Wurde von meiner Ex verklagt weil sie mir vorgeworfen hat Bilder von ihr zu verschicken, was ich wirklich nicht war. Es kam zum
Zivilprozess. Als der Gerichtstermin(zivilklage) da war ging es schnell. Sie hatte keine Beweise und der Richter hat den Prozess aufgehoben also dass ich es nicht war. Sozusagen hat sie es nicht beweisen können. Kann ich verlangen von ihr dass sie für die Kosten meines Anwalts aufkommt ? Wegen Ihre unnötige Anzeige musste ich 700€ für mein Anwalt zahlen ob wohl ich nichts gemacht habe. Kann ich das Geld von ihr holen?
5 Antworten
Normal wird der Verlierer die Kosten auferlegt,aber sollte deinen Anwalt wissen und diese Kosten geltend gemacht werden
Geht der Zivilprozess ohne Urteil, d.h. durch Anerkenntnis, Vergleich oder Klagerücknahme aus, werden zwei Gebühren erstattet. Wer den Zivilprozess gewinnt, erhält die aufgewendeten Anwaltskosten vom Gegner erstattet. Wer verliert, muss hingegen die Gerichtsgebühren und ggf. die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen. Wenn keine Seite ganz gewinnt, richtet sich die Kostenverteilung nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen. Hier kommt es dann zur quotalen Aufteilung der Gerichtskosten.
Wie wurde die Klage aufgehoben? eingestellt?
Wenn Du einen Prozess gewonnen hast muss Deine Ex die Kosten komplett zahlen. Bei einer Einstellung bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.
Besser ist immer eine Einstellung abzulehnen sonder auf ein Urteil zu pochen.
So wie ich das sehe bleibst Du wohl auf Deine Kosten sitzen, einen Prozess kannst Du führen, aber der geht wieder auf einen Vergleich raus und Du hast wieder zusätziche Kosten
Was meinst du mit "aufgehoben"? Meinst du damit, die Klage wurde abgewiesen?
Wenn dem so ist, gibt es ein Urteil. In dem Urteil wird drinstehen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Auf dieser Grundlage kannst du dann die dir entstandenen Kosten, das sind nicht nur deine Anwaltskosten sondern auch deine eigenen Wegekosten, evtl. Verdienstausfall oder sonstige Auslagen von ihr fordern.
dazu musst du erneut klagen wenn in der verhandlung dazu nichts entschieden wurde
Wenn er den Prozeß "aufgehoben" hat, dann nicht, weil es kein Urteil gibt.