Muß ich bei Umzug Vereinsbeiträge weiterzahlen?

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häufig hat man eine klausel in verträgen, dass bei besonderen umständen (wie z.b. umzügen) auch sofort gekündigt werden kann, vor allem, wenn es sich um ortsgebundene vereine (sportverein etc.) handelt. muss aber nicht sein. frag bei dem entspr. verein einfach mal nach, ob die dich vor der frist aus dem vertrag entlassen, da du umziehst.

Das kommt ganz darauf an, was in Eurer Satzung steht. An Deiner Stelle würde ich einen netten Brief an den Vorstand schreiben, ihm erläutern, dass Du umziehst und dadurch nicht mehr am Trainingsbetrieb des Vereins teilzunehmen und um Entlassung aus dem Verein bitten. Ich denke mal, dass Du eine Kündigungszeit von ca. 4 Wochen hast, aber wie gesagt, dass kommt immer auf den Verein an. Aber oft kommt es auf den Ton an und schon ist das Ermessen riesengroß.

Ich fürchte, dass Du bezahlen musst bis Deine Kündigung wirksam ist. Du könntest allenfalls fragen, ob der Verein nicht freundlicherweise einen Teil des Beitrags erlässt, wenn Du so weit weg bist, dass Du ihn nicht mehr nutzen kannst. Versuchs doch mal freundlich, aber unabhängig davon schnell kündigen.

Du kannst ein fristloses kündigungsrecht haben wenn ein Fall vorliegt, der es dir unmöglich macht von dem Vertrag oder dem Angebot des Vereins weiterhin zu profitieren. Aus einem Fussballverein könnte man zB mittels fristloser Kündigung herauskommen wenn man weit entfern zieht. aus dem ADAC aber wiederum kommt man nicht raus wenn man innerhalb Dtl's umzieht, da das Angebot eben darauf ausgerichtet ist deutschlandweit in Anspruch genommen zu werden. Gruß

Hallo Bell,

das ist im BGB grundsätzlich geregelt. Wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt, brauchts Du auch nichts mehr zu bezahlen. Nur - so ist das halt in der Juristerei - gilt es kommt darauf an: wenn Du schon so lange davon wusstest, daß Du wegziehst, daß du hättest ordentlich kündigen können, dann kommts du jetzt fristlos nicht mehr raus. Wenn Du den Umzug aus freien Stücken machst auch nicht. Aber wenn dein Chef dich ganz kurzfrsitig vor die Tür gesetzt hat und du sonst arbeitslos wärest, oder als Selbständiger plötzlich dringend wegziehen musst weil sonst ein großer Auftrag nicht ergattert werden kann, dann müssen sie dich anteilig rauslassen. Wenn sie argumentieren, ihre AGBs lassen das nicht zu, macht es nichts. Denn dann sind diese insofern unwirksam. So ist die Rechtslage in einem Rechtsstaat. Brauchts Du jur. Beistand, kannst Dich gerne an mich wenden!

tschüß Till