Kann Verein Vereinsbeiträge rückwirkend verlangen?

6 Antworten

Also du bist im Verein, doch sie können das Geld nicht von deinem Konto abbuchen und jetzt nach einen Jahr bitten sie dich, dass du die gesparte Summe ihnen zahlst! Wo ist das Problem, hast du nicht gesehen, dass die Abbuchungen fehlten? Und ja, sie dürfen dass... weil du ja Mitglied des Vereins bist bzw. warst! Es ist ein Vertrag den du da unterschrieben hast, du durftest was nutzen und dafür solltest du einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Da gibt es nicht mehr viel zu rütteln, aber vielleicht kannst du individuell für die Nachbelastung eine Ratenzahlung vereinbaren!?

Ja, das darf er, da du die Beiträge schuldest und sie fällig sind. Sie verjähren frühestens 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.

Sofern die Einzugsermächtigung noch besteht, könnte er sogar einfach abbuchen und dich bei nicht hinreichend gedecktem Konto mit den Kosten der Rücklastschrft belasten.

ja sicher, du hast eine leistung erhalten also musst du auch zahlen. da es nicht unbemerkt an dir vorbei gegangen sein kann, hättest du die beiträge rechtzeitig beiseite legen können. oder hast du gedacht, du kommst davon. ^^

Vereinsbeiträge sind keine Gegenleistung für eine Leistung des Vereines, sondern für ein Recht, nämlich das Recht, Mitglied des Vereines zu sein, und alle damit verbundenen Rechte in Anspruch nehmen zu können.

@JotEs

ok, nur diese rechte kosten halt monatlich, der inhalt meiner antwort bleibt gleich, ob nur leistung oder rechte. er muss bezahlen, hätte es sich rechtzeitig weglegen sollen

theoretisch kann der kassenwart das natürlich verlangen. Wenn du nicht alles auf einmal zahlen kannst würde ich versuchen eine ratenzahlung auszuhandeln. lg

da du ja sozusagen im Rückstand bist mit den Zahlungen, darf er dass.
Aber manchmal kann auch ein freundliches Gespräch für eine Teilzahlungsmöglichkeit sorgen.