für Zeitarbeiter gesetzlich Sonderurlaub b. Umzug wegen Arbeitsaufnahme vom anderen Bundesland?

3 Antworten

Guck mal in Deinen Vertrag, ob da irgendwelche Sachen ausgeschlossen sind. Z.B. §616 BGB, den hab eich nämlich gerade bzgl. ähnlicher Dinge kennengelernt. Leider kenne ich es aus meinen früheren Zeitarbeitsverträgen immer so, dass sie so weit wies nur ging alles mögliche ausschlossen :-( Meine Cousine= Rechtsanwältin hat mir grad die aktuelle BGB-Fassung geschickt, da ich wegen dieser Auschlussklausel unsicher war und nannte mir Beerdigung, Hochzeit, Umzug.. Also schau mal, ob irgendwas in deinem vertrag steht? Ansonsten fan dich noch: http://www.eurogrube.de/geld-und-finanzen/urlaub-umzug.htm wo es heisst, es gäbe keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wg. Umzug.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubstage für den Umzug gibt es nur, wenn ein Wohnortwechsel durch eine Versetzung oder die Verlagerung des Arbeitsplatzes notwendig wird. Dann ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Tag Sonderurlaub für den Umzug zu gewähren. Diesen Anspruch auf einen Urlaubstag für den Umzug haben sowohl Arbeitnehmer als auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Beamte, denen bis zu drei Urlaubstage für den Umzug gewährt werden können

Selbstverständlich wird für einen Umzug 1 Tag Sonderurlaub gegeben. Wenn er vom AG veranlasst wird, sogar mehr.