Jahresbeitrag Reitverein anteilig zurückbekommen?

5 Antworten

Die Rechte und Pflichten eines Vereinsmitgliedes sind in der Vereinssatzung geregelt. Die Satzung enthält insbesondere Bestimmungen über die Beitragspflicht, die Art des Beitrages (Jahresbeitrag, Monatsbeitrag, ...) und ggf. die Kündigungsfrist.

Die Pflicht, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, entsteht dadurch, dass du zum Beginn einer Beitragsperiode Mitglied des Vereines bist. Du schuldest dem Verein dann den Beitrag für die gesamte Beitragsperiode. Handelt es sich bei dem Beitrag also um einen Jahresbeitrag, dann entsteht die Zahlungspflicht mit Beginn des Vereinsgeschäftsjahres, welches in aller Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Wenn das so ist, dann schuldest du dem Verein also den gesamten Jahresbeitrag, auch wenn du während des Vereinsgeschäftsjahres austreten solltest, denn du warst zu Beginn des Geschäftsjahres noch Mitglied in dem Verein.

Das bedeutet: Neben der im April abgebuchten ersten Hälfte des Jahresbeitrages wirst du (vermutlich ein halbes Jahr später) auch noch die zweite Hälfte zahlen müssen.

Das allerdings sind erst einmal nur Annahmen, da ich die Satzung deines Vereines nicht kenne. Allerdings begründen sich diese Annahmen auf meinen Erfahrungen mit den Inhalten der Satzungen vieler Vereine.

Einen Anspruch auf Rückerstattung von Teilbeiträgen hast du im übrigen nur, wenn die Satzung dir diesen Anspruch ausdrücklich einräumt.

Das kann Dir nur die Satzung des Reitvereins beantworten.

Das Gesetz sagt dazu nur aus, dass der Verein den Beitrag bis zum Ablauf einer Frist verlangen kann, die maximal zwei Jahre betragen darf.

In der Satzung habe ich schon geguckt, dort steht nichts diesbezügliches!

@Sweetyline135

Dann solltest Du Dich mit dem Rechnungsführer in Verbindung setzen, damit Du den überzahlten Beitrag zurückbekommst.

Das Gesetz sagt dazu nur aus, dass der Verein den Beitrag bis zum Ablauf einer Frist verlangen kann, die maximal zwei Jahre betragen darf.

Eine solche Vorschrift ist mir unbekannt. In welchem Gesetz steht das denn?

Oder schließt du das aus der maximalen Dauer der Kündigungsfrist (§ 39 Abs. 2 BGB)? Die gilt allerdings nur, wenn die Satzung sie ausdrücklich so festlegt.

@JotEs

schließt du das aus ...

Sicher, ein Verein kann von einem Mitglied in dieser Eigenschaft nur etwas verlangen, was in der Satzung vorgesehen ist.

das steht zum einen in der Satzung des Reitvereins (die liegt eigendlich immer aus) zum anderen kommt es darauf an, ob du die Kündigungsfrist eingehalten hast, denn bis zum Ende der Kündigungsfrist musst du bezahlen, egal ob du dort bist.

Schau mal in die Satzung, da steht es sicherlich drin, was man zurückbekommt und wann, wenn man austritt. Bei den meisten Vereinen ist der Jahresbeitrag nicht teilbar.

Also ich würd sagen du hast somit für ein halbes jahr bezahlt also... solange du nicht an nem lieben reithof geraten bist is das geld weg

eher weniger lieb.... ;)