Muss ein Verein ein Gewerbe beantragen
ein von uns im Januar gegründeter Verein wird jetzt aktiv. Er ist (noch) nicht gemeinnützig. Vereinssatzungen sind verabschiedet. Muss jetzt ein Gewerbe beantragt werden? Steuernummer besorgen und der ganze Verwaltungskram oder kann es einfach losgehen. Es werden Vereinsbeiträge erhoben und kleine Gewinne aus Veranstaltungen erziehlt.
1 Antwort
Ein Gewerbe braucht in solch einem Fall nicht beantragt werden. Ob eine Steuernummer notwendig wird entscheidet sich aus den tatsächlich vorgenommenen Umsätzen. Es kann durchaus sein, dass auch ein gemeinnütziger Verein mit seinen Veranstaltungen soviel Umsatz macht, dass eine Umsatzsteuerpflicht entsteht, z.B. beim Ausschank von Getränken. Ihr könnt auf jeden Fall erst mal einfach loslegen. Da kann nichts passieren.