Wohnung gekauft. Muss ich die monatlichen Nebenkosten des Voreigentümers weiterzahlen?

14 Antworten

was Hausgeld anbelangt, wird dir der WEG-Verwalter die monatlichen Kosten mitteilen.

Zu den Heizkosten sollte bei Eigentümerwechsel die Fa. Techem eine Zwischenablesung machen.

Was Wasseruhren anbelangt, kommt es darauf an, wie die Zahlung an den Versorger erfolgt, entweder dirket oder über die Verwaltung. auch hier Wasseruhr ablesen und entsprechend den Zählerstand melden.

Zu den Heizkosten sollte bei Eigentümerwechsel die Fa. Techem eine Zwischenablesung machen.

Ist dann überflüssig, wenn elektronische Geräte eingesetzt werden, die mindestens zwei Stände je Monat speichern.

Du musst diese 350 EUR weiterbezahlen, bis ein neuer Wirtschaftsplan in der ETV beschlossen wurde. Dieser richtet sich dann, nach Deinem Verbrauch. Du kannst Dich nur damit trösten, dass Du in ca. einem Jahr eine entsprechend höhere Rückzahlung erhälst - solltet Dein Verbrauch (Heizung/Wasser) tatsächlich deutlich niedriger sein. Der Verwalter ist nicht berechtigt, dir einen "Nachlass" auf die Wohngeldvorauszahlungen zu genehmigen - im Gegensatz zum Verhältnis Eigentümer <-> Mieter. Ein Mieter hat das Recht auf Kürzung der BK-Vorauszahlung, wenn die vom Vormieter plausibel erklärt zu hoch waren.

DH! So isses Chrisi

;-)

ich wohne zwar zur miete, aber ich denke, dass es sicher ähnlich funktioniert....wir sind vor kurzem auch in eine neue wohnung gezogen, vor dem einzug wurden die wasser - und heizungsstände des vormieters abgelesen und wir übernahmen diese kosten weiter..... bei der nächsten ablesung kann dann ja der neue stand abgelesen werden und daraus lässt sich erkennen, was wir verbraucht haben....dann bekommen wir entweder geld zurück, wenn wir weniger verbraucht haben, oder wir zahlen eben nach ...... so läuft es bei uns;)

Die nebenkosten fallen doch bei dir genauso an wie beim Vorbesitzer .Wasseruhren lassen sich nicht auf Null stellen,kannst nur Ablesen WW, KW und Heizung.Dann müsste auch der Rest geteilt werden ,Müll,Hausmeister,usw

350€ sind ganz schön happich. Aber zu den Nebenkosten gehören nicht nur Wasser und Heizung sondern auch Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Verwaltung. Bei Wasser und Heizung kannst Du mit einer Rückzahlung rechnen, wenn Dein Verbrauch niedriger als der vom Voreigentümer ist. Die restlichen Nebenkosten werden Dir nicht erspart bleiben.

Nicht zu vergessen die Instandhaltungsrücklage, die sehr unterschiedlich sein kann.