Muss ich Bafög beim Jobcenter angeben?
Hallo, wollte etwas für meinen Bruder fragen bezüglich Bafög.
Im November 2017 hat er den Antrag gestellt und heute eine Bestätigung bekommen, dass es gezahlt wird. Das Jobcenter hat ihn im November 2017 aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt und für ihn nicht mehr bezahlt. Muss er es beim Jobcenter angeben, dass er jetzt Bafög bekommt oder ist er da komplett raus.
Danke im Voraus!
5 Antworten
Wenn er noch bei den Eltern wohnt und diese ALG - 2 beziehen muss es angegeben werden,denn wenn es noch Kindergeld für ihn gibt und er insgesamt mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf nach dem SGB - ll hat,dann wird ein evtl.übersteigender Betrag dem Kindergeld zugerechnet,welches er dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt !
Das würde dann auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet,weil es dann wieder als Einkommen der Eltern bzw.eines Elternteils zählt.
Warum wurde er denn aus der BG - ausgeschlossen,wie alt ist er denn ?
Nur wegen dem Bafög - kann es nicht sein,wenn er noch bei den bedürftigen Eltern wohnt,denn auch dann wäre er erst raus aus der BG - wenn er seinen Bedarf mit seinem anrechenbarem Einkommen selber decken könnte.
Wenn er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, müssen seine Einkünfte auch nicht mehr gemeldet werden.
Natürlich wird der Pro-Kopf Anteil der Miete weiterhin berücksichtigt.
wenn er aus der bg raus ist, dann muss er das trotzdem angegeben. denn das übersteigende kindergeld wird den eltern angerechnet.
wenn er raus ist aus der Bedarfsgemeinschaft dann muss man es nicht angeben.
Nein, in dem Fall muss es nicht angegeben werden.
Nein, er ist aus der BG raus.
doch muss er