Muss ich auf einer abknickenden Vorfahrtstraße blinken?
Hallou. Die oben angegebene Frage habe ich Vor Ewigkeiten schonmal gestellt, und wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass man blinken MUSS. Weil Mann eben die Fahrtrichtung ändert.
JETZT habe ich gerade eben diesen Artikel gefunden: https://www.gmx.net/magazine/auto/verkehrsrecht-abknickenden-vorfahrtstrasse-blinken-35086256
in der gleich bei der ersten Antwort steht, dass eine Person, die WEGEN NICHT Blinken bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße, einen Unfall versursacht, NUR eine Mithaftung bekommt. "Kommt es zum Unfall und wurde zuvor nachweislich nicht geblinkt, steht trotz Vorfahrtsberechtigung eine Mithaftung im Raum."
Wie soll ich das jetzt verstehen? Warum würde ICH eine Strafe bekommen wenn DER ANDERE nicht blinkt? Soll ich jetzt warten bis die komplette Straße Frei ist damit kein "Nicht-Blinker-Setzer" in mich rein fährt oder was?
8 Antworten
Wenn Du auf der Vorfahrtsstraße bleibst, hast Du die Vorfahrt. Wenn der andere Dir die Vorfahrt nimmt, muss er für den Schaden haften.
Wenn Du aber den Blinker nicht gesetzt hattest, trifft Dich eine Mitschuld, weil Du Deine Absicht, auf der Vorfahrtsstraße zu bleiben nicht angezeigt hast.
Ist zwar doof, aber so ist das geregelt. So lange die Einen die Vorfahrt in Anspruch nehmen, müssen die Anderen warten.
kk. danke.
Blinken und fertig...
Das machen sie aber nicht. Und dann bist du der "popo" wenn was passiert.
Dann wartet man halt mal, wenn man unsicher ist. Ist doch am Kreisel ähnlich. Da blinken auch nicht alle beim Rausfahren.
Beim Kreisel weiß man aber das sie DRINNEN bleiben wenn sie nicht blinken. Außer du wohnst in Frankreich :)
Also bei uns fahren gefühlt 95% der Leute aus dem Kreisverkehr, ohne zu blinken ;-)
Ja, aber wenn man am Kreisel steht und will rein, wartet jemand mit gesundem Menschenverstand und Urteilsvermögen doch auch erstmal ab, wenn er nicht sicher ist, wo der andere jetzt hin will, statt einfach mal loszufahren.
Bei abknickender Vorfahrt genau das gleiche. Unübersichtliche Situation => Warten !
So seh ich das auch. Daher versteh ich nicht, auf was der Fragesteller mit seiner Aussage hinaus will.
Also worauf ich hinaus wollte: Woher weiß man, dass die DRINNEN bleiben, nur weil sie nicht blinken...
Die Pflicht, einem der abknickenden Vorfahrtstraße folgenden Linksabbieger die Vorfahrt zu gewähren, wird nicht dadurch aufgehoben, dass der Linksabbieger gegen seine Pflicht, den Fahrtrichtungswechsel rechtzeitig anzuzeigen, verstößt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allenfalls zu einer Mithaftung des Abbiegenden (hier: 25% bei nicht eindeutigem Nachweis des Blinkens) bei weiterhin bestehen bleibender Vorfahrtsberechtigung.
thx fürs durchlesen:) Wie findest du persönlich diese Regel?
Wie würdest du reagieren, wenn du an so einer stelle bist und die nächsten 5 Autos die kommen nicht blinken und (korrekterweise) geradeaus fahren und der SECHSTE ebenfalls nicht blinkt, aber abbiegt und dir reinfährt?
Vorfahrtsverstoß wiegt halt schwerer als "Nicht-blinken"
Ist auch aus dem Bußgeldkatalog herauszulesen:
Abgeknickte Vorfahrt missachtet: Strafen laut BußgeldkatalogAbknickende Vorfahrt missachtet? Bußgelder und ein Punkt in Flensburg sind die mögliche Folge.
Wer das Verkehrszeichen „Abknickende Vorfahrt“ missachtet, muss mit Sanktionen laut Bußgeldkatalog rechnen. Neben einem Bußgeld, sind auch Punkte in Flensburg möglich. Die Vergehen im Überblick:
- Vorfahrt nicht beachtet: 25 Euro Bußgeld
- … mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- … mit Sachbeschädigung: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/
"Nicht blinken" kostet dahingehend nur 10€...
Das heißt der Vorfahrtsverstoßende begeht die schwerwiegendere Verkehrsordnungswidrigkeit.
Da der "Nichtblinkende" aber eben auch ordnungswidrig handelt, kriegt er eine Teilschuld.
Wie soll ich das jetzt verstehen? Warum würde ICH eine Strafe bekommen wenn DER ANDERE nicht blinkt? Soll ich jetzt warten bis die komplette Straße Frei ist damit kein "Nicht-Blinker-Setzer" in mich rein fährt oder was?
Nein, aber du musst dir halt sicher sein, dass er die Vorfahrtsstraße verlässt. Wenn du das nicht bist, dann musst du warten.
Oke das war jetzt aufschlussreich.
Wie wäre es damit:
Ich fahre auf der Vorfahrtsstraße, blinke absichtlich nicht, damit der andere rausfährt und mich rammt. Muss er dann meinen schaden am Auto bezahlen, und ich bekomme nur die 10€ Strafe?
Hä? Das hat du doch selber geschrieben in deiner Ursprungsfrage?
"Kommt es zum Unfall und wurde zuvor nachweislich nicht geblinkt, steht trotz Vorfahrtsberechtigung eine Mithaftung im Raum."
Blinker = Richtungs-Änderungs-Anzeiger
Wenn das zutrifft auf die Straße und Deine Fahrtrichtung, dann "blinken".
Oder anders ausgedrückt : Wenn die Vorfahrt rechts abknickt und Du aber geradeaus fährst, dann kannst Du ja nicht "geradeaus blinken".
Also, der der abbiegt, blinkt.
Frage ganz durchlesen.
Headline am besten SO gestalten, dass sie nicht was ganz anderes aussagt als man eigentlich wissen will...!
Man kann und darf nicht davon ausgehen, dass andere Verkehrsteilnehmer der abknickenden Vorfahrt folgen UND blinken.
Und wenn man SIEHT, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer auf der V-Straße fährt und es nicht den Anschein macht, dass er diese verlässt, dann kann ich dem nicht in die Karre fahren und darauf bestehen, dass er hätte blinken müssen.
Das ist genau wie beim Kreisverkehr, wo ja auch nur gefühlt jeder dritte Autofahrer so blinkt, wie vorgeschrieben.
Ne, nein. Mit dir Diskutiere ich nicht.
Komiker - das sollte auch keine Diskussion werden ....
Wenn Du nicht lesen willst, wie sowas läuft, dann eben nicht.
Kann ich dann auch nicht ändern.
Thx. Aber warum ist das dann so? Dann hat Mann doch eigentlich keine Chance außer zu warten bis auf der Vorfahrtsstraße keiner mehr ist.