Muss ich Fußgänger durchlassen, wenn ich einer abknickenden Vorfahrtsstraße folge?

8 Antworten

Einfach zu merken, wurde mir vor über 20 Jahren von meinem Fahrlehrer eingebleut:

»Woher und nicht wohin!«

Ausschlaggebend ist woher man kommt und nicht wohin man will. Sprich: Wer Vorfahrt hat, hat Vorfahrt.

Biegt man von einer normalen Straße ab -> Fußgänger haben Vorrang.

Folgt man einer abknickenden Vorfahrtstraße -> PKW hat Vorrang.

Mit dem Leitsatz lassen sich auch alle Fragen bezüglich der Vorfahrt bei unterschiedlichen Zielen (zwei Fahrzeuge kommen an eine Kreuzung) aufdröseln.

Beispiel:

http://www.fahrtipps.de/img/pruefungsfragen/M/1-2-09-106-B-030bfe1705515dd9.jpg

Reihenfolge: Blauer Kastenwagen - man selbst - roter PKW

Beispiele mit Fußgängern:

https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fu%C3%9Fg%C3%A4nger-durchlassen-oder-nicht/

Aber wie üblich: Wenn Verkehrszeichen aufgestellt sind gelten natürlich die. Das Problem habe ich bald täglich auf meinem Arbeitsweg gehabt: Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen mit separatem Radweg und Zusatzschild: "Vorfahrt gewähren" für Fußgänger und Radfahrer!

Wenn man nicht aufpasst wie ein Luchs hätte man täglich morgens und abends einen von denen auf der Motorhaube da sie das Zeichen schlichtweg ignorieren. Die Fußgänger sind davon überzeugt das das Zeichen nicht für sie gilt. Die Radfahrer ignorieren es weil sie anscheinend auch der Meinung sind die Schilder sind nur für PKW.

In der Freizeit habe ich mit dem Motorrad beinahe mal einen Radfahrer abgeschossen. Der Stand noch mit einem Bein auf dem Boden und schaut mich an wie ich im Kreisverkehr fahre und Blinke sowie beschleunige - und dann fährt er los.

Ging glimpflich aus - aber im Rückspiegel konnte ich ihn wild gestikulieren sehen...

Folgt man einer abknickenden Vorfahrtstraße -> PKW hat Vorrang.

NEIN!

Schau noch mal auf die von Dir verlinkte Seite! Dort steht nirgends, dass der "Geradeaus-Vorrang" von Fußgängern durch irgendetwas aufgehoben würde!

Das führte auch zu einer Diskussion zwischen meiner Tochter und mir, sie sagte auch dass ihr Fahrlehrer ihr dies sagte, also beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstrasse gradeaus gehenden Fussgängern Vorrang gewähren zu müssen und ich war der festen Überzeugung dass dies bei der abknickenden Vorfahrtsstrasse nicht gild.

Wie sich nun herausstellte hatte ich mich tatsächlich geirrt. Ob es eine abknickende Vorfahrtsstrasse ist oder nicht, wenn man nicht gradeaus weiterfährt biegt man ab (man muss ja schliesslich auch blinken) und hat dann auf Fussgänger und Radfahrer zu achten wenn Diese gradeaus weiter wollen.

Darüber hab ich nun auch mit mehreren Verkehrsexperten gesprochen und die bestätigten dass es wirklich so ist.

Es wird kaum ein Fussgänger auf die Idee kommen sein Vorrecht da zu gebrauchen, er hat es aber!

Für Fußgänger gelten die Vorfahrtregelungen durch Schilder nicht, also auch keine abknickende Vorfahrt. Für die zählt nur, ob das Auto von links/rechts kommt (dann hat es Vorrang) oder eben im geometrischen Sinn abbiegt.

da das Folgen einer Vorfahrtsstraße ja nicht zum Abbiegen zählt, oder?

Doch, auch das ist Abbiegen - und damit dürfte alles andere klar sein.

(Wenn "Folgen der Vorfahrtstraße" kein Abbiegen wäre, dann müsste es ja Abbiegen sein, wenn ich dort geradeaus fahre - und das wäre ja nun kompletter Humbug...)

StVO §9 Abs.3 letzte Satz:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Du musst also auf Fußgänger achten und wenn nötig, ist zu warten.

Drauf achten ja. Es ist ja selbstverständlich, dass man auf der Strasse befindliche Fußgänger nicht umfahren darf.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auf der Strasse das Auto nun mal Vorfahrt hat.

@konzato1

....es ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und wenn nötig ist zu warten, dies schreibt der Gesetzgeber vor, etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.

Vorfahrtregelungen nach StVO bestehen zu anderen Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn, daher hat ein Auto in der hier gestellten Frage keine Vorfahrt, da Vorfahrtregeln nach der StVO gar nicht anzuwenden sind.

Es gilt wie erwähnt StVO §9 Abs.3.

@Antitroll1234

Kleine Ergänzung: Vorfahrtregelungen gelten auch für Fußgänger. Daher müssen sie u.U. Vorfahrt gewähren.

Beispiel: Wenn sie Straßen queren und kein Fußgängerüberweg oder eine Ampel vorhanden ist.

Würden sie sich an keine Vorfahrtregelungen halten müssen könnten sie bei jeder roten Ampel über die Straße rennen und ein Schild hochhalten "§ 9 Abs. 3 Satz 3 StVO - ich habe immer Vorfahrt". :D

@Gaskutscher

Zitat um das was es sich dreht:

daher hat ein Auto in der hier gestellten Frage keine Vorfahrt,
@Gaskutscher
Vorfahrtregelungen gelten auch für Fußgänger

NEIN - da Fußgänger nun mal nicht fahren.

Beispiel: Wenn sie Straßen queren und kein Fußgängerüberweg oder eine Ampel vorhanden ist.

Nein, das sind keine Beispiele dafür, denn diese Punkte sind in der StVO ausdrücklich außerhalb der Vorfahrt geregelt (konkret in §25 Fußgänger und § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil).

 "§ 9 Abs. 3 Satz 3 StVO - ich habe immer Vorfahrt".

Nein, der Fußgänger hat niemals Vorfahrt - sondern ggf. immer "nur" Vorrang (Wobei das "nur" in Anführungszeichen steht, weil es keine Wertigkeit oder Rangfolge zwischen Vorrang und Vorfahrt gibt.)

@konzato1
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auf der Strasse das Auto nun mal Vorfahrt hat.

Nein, bitte den Paragraphen bis zum letzten Nebensatz lesen, der lautet "wenn nötig, ist zu warten."