Fußgänger im Tunnel

6 Antworten

Moin justMeSui,

ob das Verlassen des Wagens in einem Tunnel strafechliche verlogt werden kann, sollte Dir die Polizei erklären können. Nothaltebuchten sind normalerweise für Notfälle gedacht.

Allerdings sollteste bedenken, dass fotografieren fremder Personen das Recht am eigenen Bild berührt (§33 KUG) - und das kann bei einer Veröffentlichung auf Antrag verfolgt werden. Werden Kfz-Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht, können unter Umständen damit die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeughalters verletzt werden, der über das Kennzeichen identifizierbar ist. Beachte auch § 201a StGB

Grüße

Recht am eigenen Bild wird nicht von Bedeutung sein. Von den Fahrzeugen werden nur gezogene Lichtstreifen zu sehen sein. Auch werden keine fremde Personen im Bild sein.

Bietet die Polizei eine Anlaufstelle für solche Fragen?

@justMeSui

Ja, für ne verkehrsrechtliche Auskunft gibts die Polizei

Nur Lichtstreifen, keine Personen? Stimmt nicht ganz, denn er schreibt:

staut es immer im Feierabendverkehr.

und das will er doch fotografieren. So hab ich jedenfalls die Frage verstanden.

@kleinewanduhr

Das ist aber kein Gehweg und was er vor hat ist definitiv Verboten. Nicht die Bilder sind das Problem sondern das er ohne Not die Notthaltebucht und den Fluchtweg nutzen möchte. Es gibt auch Tunnel die einen Regulären Fussgängerweg haben da dürfte er ohne Blitz durchaus den laufenden Verkehr fotografieren.

Wobei das Recht am Bild entfällt sobald mehr als x Personen auf dem Bild sind (ungefähr 6)

Das ist Unsinn. Es kommt auf die genauen Umstände an.

Deine Idee ist lebensgefährlicher Schwachsinn. Du darfst ohne Not dort nicht halten. Dies Buchten sind nur für Notälle. Hier kann sogar eine Straftat vorliegen nämlich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wenn du da fotografieren möchtest kommst du um eine Sondergenehmigung nicht herum.

Ok, um die Sache mit dem Recht am eigenen Bild zu beenden:

Das Foto habe ich gemacht, das ist genau die Stelle um die es geht, Feierabendverkehr und es staut. Die Fahrzeuge im Bild fahren ca. 10km/h. KEINE fremde Personen, KEINE Kennzeichen.

Die Frage ist nur, wie strafbar wir (ich und das Model) uns in diesem Fall machen.

Am Ende des Tunnels ist der Ortsschild mit Parkmöglichkeiten.

Tunnel - (Strafe, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)

Das sieht alles nur so schnell aus, weil die Belichtungsdauer ewig war.

Der eine lange Streifen stammt von nur einem Fahrzeug: So weit ist er in ca. 10 Sekunden gekommen - also alles sehr langsam.

Darf man im Tunnel (Außerorts) das Fahrzeug verlassen?

Außerorts reicht als Beschreibung nicht. Was für eine Straße ist das? Autobahn? Kraftfahrstraße? Dem Foto nach zu urteilen ist es eine Straße, auf der Fußgänger verboten sind. Wenn Du parkst und aussteigst, bist Du ein Fußgänger, der nicht da sein darf. Du parkst wahrscheinlich in einer Nothaltebucht, nicht auf einem Parkplatz. Eine Nothaltebucht ist in der Regel mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichent (StVO, Zeichen 328). Dazu heißt es: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur im Notfall oder bei einer Panne in einer Nothalte- und Pannenbucht halten." Dann trift die Tatbestandsnummer 159c des Bußgeldkataloges zu, 20 Euro für's Halten, 25 Euro für's Parken.